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Sie haben eine Erfindung gemacht?

Erst einmal herzlichen Glückwunsch!

Den Erfindungsprozess haben Sie erfolgreich abgeschlossen: Ihre Erfindung ist komplett, Sie haben die Problemstellung formuliert, zu der Sie den entscheidenden "Geistesblitz" hatten, und schon eine ausführliche Beschreibung ihrer Erfindung erstellt. Vielleicht haben Sie auch bereits Versuche unternommen, die Ihre Erfindung praktisch bestätigen? Sie können Ihre Erfindung plausibel und logisch beschreiben, ein Experte auf Ihrem Fachgebiet könnte Ihre Erfindung nur aufgrund Ihrer Aufzeichnungen nachvollziehen! Auch ein technischer Nachweis der Funktionstüchtigkeit Ihrer Erfindung, den Sie beispielsweise durch ein Modell erbringen können, wäre hilfreich; unbedingt nötig ist er aber jetzt noch nicht!

Damit hätten schon Sie alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung Ihrer Erfindung erfüllt, ...denn eine Patentanmeldung ist nicht mit mehr Aufwand verbunden als eine Veröffentlichung! Der einzige Unterschied: Sie können sich von der Erfinderberatungsstelle Ihrer Hochschule beraten und helfen lassen, Ihr Erfinderberater unterstützt Sie und geht den Weg zu einem erfolgreichen Patent oder anderen Schutzrechtsarten zusammen mit Ihnen, ...wenn Sie es wollen!

Eigentlich ist Ihre Erfindung schon soweit gediehen, dass man sie einer ersten Prüfung unterziehen könnte! Wäre es nicht interessant zu erfahren, ob schon jemand vor Ihnen auf die gleiche Idee gekommen ist?

Recherchieren...

Bevor Sie sich zusammen mit mir als Ihrem Erfinderberater ins Patentwesen stürzen, sollten wir sicherstellen, dass Ihre Erfindung wirklich neu ist. Wissenschaftliche Literatur im herkömmlichen Sinne gibt darüber nicht immer zuverlässige Auskunft. Besonders, wenn es sich bei Ihrer Erfindung um etwas handelt, was praktisch einsetzbar, also gewerblich anwendbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ähnliche Erfindungen nur in Patentschriften veröffentlicht wurden. (Mittlerweile sind Patentschriften sogar als wissenschaftliche Literatur anerkannt).

Es wäre nun an der Zeit in Patentdatenbanken zu recherchieren! Schlimmstenfalls wissen Sie danach, dass Sie nicht der einzige sind, der sich eine Lösung für ein bestimmtes Problem ausgedacht hat. In jedem Fall bekommen Sie dadurch wertvolle Anregungen zur Verbesserung Ihrer Erfindung und erfahren auch, wie umkämpft das von Ihnen bearbeitete Gebiet ist. Bestenfalls finden Sie keine Konkurrenz für Ihre Erfindung.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Recherche in Patentdatenbanken. Ich würde Sie hierüber natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch informieren, Sie können aber auch auf eigene Faust loslegen. Als Universitätsangehöriger ist dies in vielen Fällen für Sie kostenlos möglich. (Eine Patentrecherche kann übrigens so hilfreich wie eine Literaturrecherche sein, wenn Sie gerade an Ihrer Abschlussarbeit schreiben).

Setzen Sie sich zu diesem Zweck mit Herrn Dr. Müller in der Technisch-Naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek der Universität Erlangen-Nürnberg in Verbindung. Er wird Sie in die "Geheimnisse" der Patentklassen einführen, da sich die wenigsten Patente durch eine reine Stichwortsuche finden lassen.

Auch im Internet gibt es für jedermann kostenlose Möglichkeiten für eine erste oberflächliche Recherche. Eine Liste vertrauenswürdiger Links finden Sie in der Rubrik Service, Recherchieren.

Melden...

Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen schützt Ihre Rechte als deutscher Erfinder im weltweiten Vergleich in einmaliger, vorbildlicher Weise; allerdings verlangt das Gesetz dazu auch, dass Sie Ihren Arbeitgeber von der Erfindung offiziell in Kenntnis setzen, Ihre Erfindung melden!
Im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist auch geregelt, dass Sie nur dann über Ihre Erfindung frei verfügen können, wenn Sie freier Erfinder sind, also z.B. als Student in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Ihre Hochschulverwaltung kann Ihren Erfinderstatus für Sie klären. Geheimhaltung sollten Sie als Erfinder in jedem Falle wahren! Das bedeutet aber: Erst zum Patent anmelden, dann veröffentlichen!

Ich als Ihr Erfinderberater werde gerne mit Ihnen gemeinsam eine optimale Vorgehensweise erarbeiten, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist!
Für die Meldung Ihrer Erfindung halte ich in der Erfinderberatungsstelle ein Formular bereit, das die Bearbeitung Ihrer Meldung vereinfacht und beschleunigt; bitte wenden Sie sich an mich!

Auch wenn seit dem 7. Februar 2002 für alle Beschäftigten an deutschen Hochschulen einheitlich die gesetzliche Meldepflicht für Erfindungen gilt, genießen deutsche Hochschulwissenschaftler nach wie vor das Privileg, für ihre Forschungsergebnisse (und dazu gehören auch Erfindungen) eine Veröffentlichung (z.b als Patent) ablehnen zu können; dafür sorgt das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 3 ("Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.").
Bitte beachten Sie auch, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Forschungskooperationen mit der Industrie geändert haben!

Patentieren...

Patentschutz, rechtsstaatlicher Schutz vor Nachahmungen, wird für "..Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind..."; so steht es jedenfalls im deutschen Patentgesetz.

Natürlich wäre es schön, wenn Ihnen gleich beim ersten Mal der große Wurf gelänge... Stecken Sie Ihre Erwartungen dennoch nicht zu hoch: Nehmen Sie sich erst einmal vor, eine Erfindung lediglich deshalb patentieren zu wollen, um sie später in Ihrem Lebenslauf zitieren zu können! Immer mehr Industrieunternehmen legen heute schon bei Einstellungen Wert auf eine Literaturliste der Bewerberin oder des Bewerbers, die auch eigene Patente enthält.

Patentieren ist eigentlich ganz einfach!

Durch die Patentrecherche im Vorfeld haben wir schon halbwegs sichergestellt, dass Ihre Erfindung neu ist! Wenden Sie sich an Ihre Erfinderberatungsstelle, wir gehen auch die nächsten Schritte mit Ihnen!

Übrigens, auch wenn es das Patentgesetz explizit verbietet: unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dennoch auf Software ein Patent erhalten!

Förderung...

Mit dem bayerischen Hochschulpatentkonzept existiert ein bislang bundesweit einmaliges Förderprogramm des Freistaates, das die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg von Erfindungen aus bayerischen Hochschulen deutlich und nachhaltig verbessern hilft. Es können alle Hochschulangehörigen daran teilnehmen; gleich ob Student, Mitarbeiter oder Professor: das Programm beteiligt Erfinder am Erlös ihrer Erfindung zu weitaus besseren Konditionen, als es das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen für Erfindungen aus der Industrie vorsieht ...und dies zudem völlig kosten- und risikofrei!

Die Begutachtung Ihrer Erfindung, die Anmeldung durch die Patentstelle, die Förderung durch die Hochschule und die Verwertung durch das Lizenzbüro der Patentstelle kann natürlich nur erfolgen, wenn Ihrer Hochschule die Erfindung gemeldet worden ist! Ihre Hochschulverwaltung unterstützt Sie dabei: Fordern Sie den Formularsatz Erfindungsmeldung hier an, machen Sie darin Angaben zu weiteren Erfindern, zur Entstehung der Erfindung und beschreiben Sie Ihre Erfindung genau; wenn Sie jetzt schon Angaben zu den Verwertungsmöglichkeiten geben können, erhöhen Sie die Chancen auf eine Förderzusage.

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des bayerischen Hochschulpatentkonzepts derzeit nur Patente gefördert werden können; dennoch wird Sie Ihre Erfinderberatungsstelle auch über alternative Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Erfindung beraten, z.B. den Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz.

Bei der Gründung Ihres Unternehmens könnte Ihre eigene Erfindung entscheidend zum Erfolg beitragen. Ihre Universität steht Ihnen dabei mit einem Gründerberater in der Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer (wtt) zur Seite, Ihr Erfinderberater verhilft Ihnen zu der möglicherweise entscheidenden Starthilfe: zu einem Patent auf Ihre Erfindung.

Verwerten und Lizenzieren...

Als Erfinder wissen Sie möglicherweise am besten, wer Ihre Erfindung in Anspruch nehmen würde. Auch wenn Sie spätestens nach der Offenlegung Ihres Patentes selbst Interessenten werben sollten: professionelle Begleitung bei der Verwertung und bei den nötigen Lizenzverhandlungen finden Sie innerhalb des bayerischen Hochschulpatentkonzepts im Lizenzbüro.

Im Lizenzbüro der Fraunhofer-Patentstelle ist aufgrund langjähriger Erfahrungen genau das Know-How vorhandenen, bestehen genau die wichtigen Kontakte zur Industrie, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwertung und Vermarktung von Hochschulerfindungen sind! Diese Kontakte können Sie auch nutzen, wenn Sie sich mit Ihrem Erfinderberater in Verbindung setzen!

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