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Patentgesetz

Das deutsche Patentgesetz (PatG) schützt Ihre Erfindung vor Imitation.
Voraussetzung: Ihre Erfindung ist neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar.
Darüberhinaus gibt es weitere Schutzrechte.

Gesetz über Arbeitnehmererfindeung

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Erfindung.
In § 42 des ArbNErfG, der Neufassung des bisherigen "Hochschullehrerprivilegs", würdigt der Gesetzgeber besonders die Erfindungen an Hochschulen. Alle Beschäftigen der Hochschulen unterliegen jetzt einheitlich der Meldepflicht; damit können alle Erfindungen an Hochschulen vom Dienstherrn in Anspruch genommen werden, lediglich für Publikationen von Wissenschaftlern gelten bestimmte Ausnahmen. Im Vergleich zu Erfindungen aus der Industrie werden Erfinder aus den Hochschulen jetzt sogar gesetzlich deutlich besser gestellt, was die Erfindervergütung angeht.

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