Angehende Gründer und Jungunternehmer an Hochschulen können schon bereits im Vorfeld der Gründung finanzielle Unterstützung durch spezielle Förderprogramme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung erhalten:
- EXIST- Gründerstipendium (max. einjähriges Förderprogramm für die Zeit vor und während/kurz nach der Gründung)
- EXIST-Forschungstransfer [zweistufiges Förderprogramm (je Phase bis zu 18 Monaten) für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten und für weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit]
- Flügge (max. zweijähriges Förderprogramm sowohl für die Vorgründungsphase als auch für die erste Zeit nach der Gründung)
- VIP (max. dreijähriges Förderprogramm für Forschungsprojekte, um die die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Verwertung zu validieren)
Bewerbungsfristen: |
Flügge: |
EXIST-Forschungstransfer: |
EXIST-Gründerstipendium: |
VIP: fortlaufend bis zum 30.06.2012 |
Hier sehen Sie auf einen Blick die nächsten Bewerbungsfristen für Förderprogramme, die ausschließlich Gründer / Unternehmens- gründungen (nicht der Freien Berufe) aus Hochschulen fördern.
Sinn dieser Gründungsprogramme ist es, die Universität als "(Pre-)Incubator" für die eigene innovative Unternehmensgründung zu nutzen.
Die Beantragung dieser Programme geschieht ausschließlich über die Hochschule bzw. mit Einbindung der Hochschule. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf

