Gründerförderung

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Angehende Gründer und Jungunternehmer an Hochschulen können schon bereits im Vorfeld der Gründung finanzielle Unterstützung durch spezielle Förderprogramme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung erhalten:

  1. EXIST- Gründerstipendium (max. einjähriges Förderprogramm für die Zeit vor und während/kurz nach der Gründung)
  2. EXIST-Forschungstransfer [zweistufiges Förderprogramm (je Phase bis zu 18 Monaten) für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten und für weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit]
  3. Flügge (max. zweijähriges Förderprogramm sowohl für die Vorgründungsphase als auch für die erste Zeit nach der Gründung)
  4. VIP (max. dreijähriges Förderprogramm für Forschungsprojekte, um die die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Verwertung zu validieren)

Bewerbungsfristen:

Flügge:
sehen Sie HIER

EXIST-Forschungstransfer:
30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres

EXIST-Gründerstipendium:
Laufend

VIP: fortlaufend bis zum 30.06.2012

Hier sehen Sie auf einen Blick die nächsten Bewerbungsfristen für Förderprogramme, die ausschließlich Gründer / Unternehmens- gründungen (nicht der Freien Berufe) aus Hochschulen fördern.

Sinn dieser Gründungsprogramme ist es, die Universität als "(Pre-)Incubator" für die eigene innovative Unternehmensgründung zu nutzen.

Die Beantragung dieser Programme geschieht ausschließlich über die Hochschule bzw. mit Einbindung der Hochschule. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf

 

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