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Neue Vorschrift: "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung"

Seit Juli 2010 gilt beim Laserschutz die "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung", kurz OStrV. Diese Verordnung löst in einigen Regelungsbereichen die bekannte Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" GUV 2.20 / GUV-V B 2 ab. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist jedoch in den Punkten, zu denen in der OStrV keine konkreten Aussagen zu finden sind, weiterhin anzuwenden.
Mittelfristig ist vom Gesetzgeber vorgesehen, die Laserschutzmaßnahmen in Technischen Regeln zu konkretisieren. Diese Technischen Regeln würden dann die Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" endgültig ablösen.

Neue Regelungen:

  • Nach wie vor müssen bei Betrieb von Lasern der Klassen 3B, 3R oder 4 sachkundige Laserschutzbeauftragte bestellt werden.
    Neu
    : Die Sachkunde der Laserschutzbeauftragten ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen (§ 5(2) OStrV).
  • Die Kriterien zur Gefährdungsbeurteilung, die nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen ist, sind konkreter gefasst (§ 3 OStrV).
  • Es sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten definiert (§ 11 OStrV).

 

Anzeige von Lasern nach Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung"

Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 müssen vom Betreiber (der jeweiligen Universitäts- oder Klinikumseinrichtung) dem Unfallversicherungsträger (Bayerische Landesunfallkasse) und dem Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg angezeigt werden (vgl. § 5 Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" GUV 2.20 / GUV-V B 2 ).
Anzeigeformular Laser Klasse 3R / 3B / 4: Word / pdf

 

Laserschutzbeauftragte

Bei Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 muss von der jeweiligen Universitäts - oder Klinikumseinrichtung ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden (vgl. § 5 Abs.2 "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung", kurz OStrV). Bitte eine Kopie der Bestellung an das Sachgebiet Arbeitssicherheit senden.
Laserschutzbeauftragte müssen einen von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungskurs absolviert haben. Solche Kurse werden z.B. vom Bayerischen Laserzentrum oder von der LGA - Nürnberg angeboten. Weitere Kursanbieter sind in diesem Dokument (Stand Juni 2007) aufgeführt.

 

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