- Labor-Rührwerke Fa. IKA (Mai 2000)
- Hubarbeitsbühnen Typ Stematec Bison und Typ Fischler (Februar 2000)
- Druckluft-Blaspistole mit Kunststoffgehäuse (Februar 2000)
Labor-Rührwerke der Fa. IKA (Baureihe 20)
Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 09.05.00 und 11.05.00 an medizinische, naturwissenschaftliche und technische Institute und an die Fachabteilung Gerätewirtschaft des Klinikums
Die IKA-Werke hatten in einem Anschreiben vom Mai 2000 auf einen sicherheitstechnischen
Mangel an Rührwerken der Baureihe 20 aufmerksam gemacht. Der Mangel
kann u.U. dazu führen, daß die Anwender bei Berühren des
Gehäuses einen elektrischen Schlag erhalten.
Genannte Rührwerke sind vermutlich in Laboratorien im Einsatz.
Nach Mitteilung der Fa. IKA kann der Mangel durch eigene Elektrofachkräfte
oder durch IKA-Personal behoben werden. Bei eigenverantwortlicher Überprüfung
und Mangelbeseitigung werden 30 DM pro Gerät gutgeschrieben.
Informationen zur Überprüfung und Mangelbeseitigung wurden mit
genannten Rundschreiben des SG AS zugesandt.
Hubarbeitsbühnen: Unfälle wegen Konstruktionsfehler
Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 20.04.00 an die Institute der TechFak und an den Technischen Dienst
Die BG Feinmechanik und Elektrotechnik weist in ihrem Mitteilungsblatt "Die
Brücke" Ausgabe 02/00 auf folgenden Sachverhalt hin:
"Wegen eines Konstruktionsfehlers an einer Hubarbeitsbühne kamen
wiederholt Personen zu Schaden. Bei den betreffenden Hubarbeitsbühnen
brach die Unterarmablenkung. Dadurch kam es zum Absturz der Arbeitsbühne.
Die Beschäftigten in der Arbeitsbühne erlitten starke Verletzungen.
Unfallursache war ein Ausführungsfehler am Hubarmhalter. Aufgrund
des konstruktiven Mangels an den Hubarbeitsbühnen sind weitere Unfälle
zu befürchten. Der Fehler wurde bei Hubarbeitsbühnen mit folgenden
Typenbezeichnungen gefunden:
- Typ Stematec Bison G 12 bzw. Bison G 1200
- Typ Fischler FH 1200
Der Fachausschuss "Fördermittel und Lastaufnahmemittel" weist
darauf hin, dass diese Hubarbeitsbühnen deshalb sofort außer
Betrieb zu nehmen sind. Ohne eine konstruktive Änderung dürfen
sie nicht weiter betrieben werden. Nach der Änderung müssen die
Hubarbeitsbühnen durch einen Sachverständigen gemäß § 40
UVV "Hebebühnen" (GUV 4.5 / GUV-V 14) geprüft werden."
Druckluft-Blaspistolen: Unfall wegen sicherheitstechnischem Mangel
Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 15.02.00 an medizinische, naturwissenschaftliche und technische Institute und an den Technischen Dienst
Die BG der Chemischen Industrie macht in ihrem Mitteilungsblatt "Sichere
Chemiearbeit" Ausgabe 02/00 auf einen schweren Unfall mit einer Druckluft-Blaspistole
aufmerksam. Dabei wurde eine Metallverschraubung an der Blaspistole geschossartig
in das Gesicht einer Person geschleudert. Der Grund für das Wegfliegen
der Verschraubung liegt offensichtlich an einem Konstruktionsfehler: Besonders
bei Öleinwirkung kann das Kunststoffgehäuse der Blaspistole verspröden,
wodurch sich an der Fassung der Metallverschraubung Risse bilden, die letztendlich
das Lösen und Wegschießen der Verschraubung ermöglichen.
Ein ähnliches Konstruktionsprinzip (Metallverschraubung in Kunststoffgehäuse)
wurde vermutlich von verschiedenen Herstellern angewandt. Deshalb müssen
alle Blaspistolen auf Rissbildung im Bereich der Verschraubung überprüft
werden.

