Rückrufaktionen - Archiv

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Labor-Rührwerke der Fa. IKA (Baureihe 20)

Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 09.05.00 und 11.05.00 an medizinische, naturwissenschaftliche und technische Institute und an die Fachabteilung Gerätewirtschaft des Klinikums

Die IKA-Werke hatten in einem Anschreiben vom Mai 2000 auf einen sicherheitstechnischen Mangel an Rührwerken der Baureihe 20 aufmerksam gemacht. Der Mangel kann u.U. dazu führen, daß die Anwender bei Berühren des Gehäuses einen elektrischen Schlag erhalten.
Genannte Rührwerke sind vermutlich in Laboratorien im Einsatz.
Nach Mitteilung der Fa. IKA kann der Mangel durch eigene Elektrofachkräfte oder durch IKA-Personal behoben werden. Bei eigenverantwortlicher Überprüfung und Mangelbeseitigung werden 30 DM pro Gerät gutgeschrieben.
Informationen zur Überprüfung und Mangelbeseitigung wurden mit genannten Rundschreiben des SG AS zugesandt.

 

Hubarbeitsbühnen: Unfälle wegen Konstruktionsfehler

Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 20.04.00 an die Institute der TechFak und an den Technischen Dienst

Die BG Feinmechanik und Elektrotechnik weist in ihrem Mitteilungsblatt "Die Brücke" Ausgabe 02/00 auf folgenden Sachverhalt hin:
"Wegen eines Konstruktionsfehlers an einer Hubarbeitsbühne kamen wiederholt Personen zu Schaden. Bei den betreffenden Hubarbeitsbühnen brach die Unterarmablenkung. Dadurch kam es zum Absturz der Arbeitsbühne. Die Beschäftigten in der Arbeitsbühne erlitten starke Verletzungen.
Unfallursache war ein Ausführungsfehler am Hubarmhalter. Aufgrund des konstruktiven Mangels an den Hubarbeitsbühnen sind weitere Unfälle zu befürchten. Der Fehler wurde bei Hubarbeitsbühnen mit folgenden Typenbezeichnungen gefunden:
- Typ Stematec Bison G 12 bzw. Bison G 1200
- Typ Fischler FH 1200
Der Fachausschuss "Fördermittel und Lastaufnahmemittel" weist darauf hin, dass diese Hubarbeitsbühnen deshalb sofort außer Betrieb zu nehmen sind. Ohne eine konstruktive Änderung dürfen sie nicht weiter betrieben werden. Nach der Änderung müssen die Hubarbeitsbühnen durch einen Sachverständigen gemäß § 40 UVV "Hebebühnen" (GUV 4.5 / GUV-V 14) geprüft werden."

 

Druckluft-Blaspistolen: Unfall wegen sicherheitstechnischem Mangel

Bezug: Rundschreiben des SG AS vom 15.02.00 an medizinische, naturwissenschaftliche und technische Institute und an den Technischen Dienst

Die BG der Chemischen Industrie macht in ihrem Mitteilungsblatt "Sichere Chemiearbeit" Ausgabe 02/00 auf einen schweren Unfall mit einer Druckluft-Blaspistole aufmerksam. Dabei wurde eine Metallverschraubung an der Blaspistole geschossartig in das Gesicht einer Person geschleudert. Der Grund für das Wegfliegen der Verschraubung liegt offensichtlich an einem Konstruktionsfehler: Besonders bei Öleinwirkung kann das Kunststoffgehäuse der Blaspistole verspröden, wodurch sich an der Fassung der Metallverschraubung Risse bilden, die letztendlich das Lösen und Wegschießen der Verschraubung ermöglichen.
Ein ähnliches Konstruktionsprinzip (Metallverschraubung in Kunststoffgehäuse) wurde vermutlich von verschiedenen Herstellern angewandt. Deshalb müssen alle Blaspistolen auf Rissbildung im Bereich der Verschraubung überprüft werden.

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