Pflicht des Arbeitgebers: Sichere Produkte einsetzen
Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern nur sichere und geeignete Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen) zur Verfügung stellen. Dies wird im § 4 der Betriebssicherheitsverordnung vom 27.September 2002 verlangt.
Sind Produkte mit CE-Kennzeichnung sicher?
Werden neue Produkte im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht, müssen
sie den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien
entsprechen. Die europäischen Richtlinien wurden mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und verschiedenen Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt.
Äußerlich ist die Übereinstimmung des Produktes mit den europäischen
Richtlinien an der CE-Kennzeichnung zu erkennen. Der Hersteller oder sein
in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erklärt hiermit, dass
das in Verkehr gebrachte Produkt den europäischen Richtlinien entspricht.
Maschinen muss außerdem eine so genannte Konformitätserklärung
mitgeliefert werden.
Im einfachsten Fall kann der Hersteller die Überprüfung auf EU-Konformität
und die CE-Kennzeichnung völlig eigenständig durchführen.
In einigen Fällen müssen aber auch anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen
eingeschaltet werden.
Die CE-Kennzeichnung darf nicht verwechselt werden mit dem GS-Zeichen oder dem DGUV-Test-Zeichen (früher BG-PRÜFZERT). Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft. Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ist auf keinem Fall mit der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle zu vergleichen.

Bei Produkten, die von einer unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft worden sind, kann der Betreiber von sicheren Arbeitsmitteln ausgehen. Der Betreiber muss dann lediglich noch beurteilen, ob das Produkt für die beabsichtigte Verwendung geeignet ist.
Vom DGUV-Test wurden bisher etwa 17.000 Produkte von etwa 3000 Herstellern geprüft und zertifiziert. Die Datenbank mit den geprüften Produkten ist online zugänglich: http://www.dguv.de/dguv-test/de/zertifikatsrecherche/index.jsp

