Biologische Arbeitsstoffe und Infektionsgefahren

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Rechtliche Grundlagen

Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Pilze), gentechnisch veränderte Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogene Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Zu den biologischen Arbeitsstoffen zählen auch die Agenzien, die beim Menschen Creuzfeld-Jacob-Disease (JCD) oder eine andere übertragbare Krankheit verursachen können.

Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung sind das Herstellen und Verwenden von biologischen Arbeitsstoffen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können.

Die Biostoffverordnung wird durch Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe konkretisiert. Z.B. gilt für den Laborbereich die TRBA 100 und für den Klinikbereich die TRBA 250. Weitere TRBA sind unter www.umwelt-online.de zu finden.

Für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen gilt das Gentechnikgesetz und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung. Die Biostoffverordnung gilt nicht für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen bestehen.

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Sofortmaßnahmen nach Kontakt mit infektiösem Material (insbesondere HIV sowie HepB und HepC)

Hierzu haben im Februar 2000 die Universitäts- und Klinikumsleitung ein Informationsblatt (pdf) (aktueller Stand 03. August 2010) herausgegeben, das allen Medizinischen Instituten und Einrichtungen des Klinikums zur Verfügung gestellt wurde. Die verantwortlichen Leitungen der Universitäts- und Klinikumseinrichtungen sind aufgefordert, das Informationsblatt bekannt zu machen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Das Informationsblatt steht auch als Kurzfassung (pdf) (aktueller Stand August 2010) zur Verfügung.

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Postsendungen: Verhalten bei Verdachtsfällen mit biologischen Gefahrstoffen (z.B. Milzbranderregern)

 

Neue Grippe, Schweineinfluenza: Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung einer Influenza-Infektion

Hygiene ist ein bedeutender Beitrag zur Vorbeugung der Influenza. Wichtige Hygieneempfehlungen zur Vorbeugung der Influenza sind zu finden unter www.wir-gegen-viren.de . Die hier bereitgestellte Broschüre "Selbstverteidigung gegen Viren - Neun Techniken, sich und andere zu schützen" stammt ebenfalls von der genannten Seite (Herausgeber: Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2009).

 

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