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Anzeige von Unfällen und Berufskrankheiten

Hinweis: Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall wird beim Arzt keine Praxisgebühr fällig, da die Kosten nicht die Krankenkasse sondern der Unfallversicherungsträger trägt.

Unfälle von Beschäftigten bitte mit jeweiligem Formular (Unfallanzeige für Arbeitnehmer/innen oder Dienstunfallanzeige für Beamte) der zuständigen Personalverwaltung (im Institutsbereich Ref. P 1 der ZUV, im Klinikum Fachdezernat Personalwirtschaft bzw. örtliche Personalverwaltung) melden. Die Unfallanzeige bitte nicht direkt an den Unfallversicherungsträger senden.
Die Unterschrift des Personalrates wird von der Personalverwaltung eingeholt.

Unfälle von Studenten oder Studentinnen bitte mit entsprechendem Formular der Studentenkanzlei (Ref. L 5 der ZUV) melden. Bitte nicht direkt an den Unfallversicherungsträger senden.
Bei Unfällen von studentischen Hilfskräften mit Arbeitsvertrag bitte Unfallanzeige für Arbeitnehmer/innen verwenden.

Berufskrankheiten bitte mit entsprechendem Formular der zuständigen Personalverwaltung (im Institutsbereich Ref. P 1 der ZUV, im Klinikum Fachdezernat Personalwirtschaft bzw. örtliche Personalverwaltung) melden. Bitte nicht direkt an den Unfallversicherungsträger senden. Die Unterschrift des Personalrates wird von der Personalverwaltung eingeholt.
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sollte zur Abklärung weiterer Schritte (z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes) Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst der FAU, Harfenstr. 18 (Tel. -23666) aufgenommen werden.

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