Rechtliche Grundlagen:
Bildschirmarbeitsplätze, an denen einzelne Beschäftigte regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag arbeiten, müssen nach den Vorgaben der Bildschimarbeitsverordnung ergonomisch gestaltet sein. Diese Vorgaben werden z.B. im Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen" (GUV-I 650) der Bayerischen Landesunfallkasse konkretisiert (Bestellung auch als Broschüre beim SG Arbeitssicherheit möglich).
Gefährdungsbeurteilung
Die Leitung der Universitäts- oder Klinikumseinrichtung bzw. der örtliche Vorgesetzte hat dafür zu sorgen, dass für jeden Bildschirmarbeitsplatz die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Hierzu kann ein spezieller "Beurteilungsbogen" benutzt werden, der in Form einer Checkliste wesentliche Aspekte eines ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatzes abfragt. Beurteilungsbögen und weitere Informationen sind auf der Seite "Gefährdungsbeurteilung / Beurteilung der Arbeitsbedingungen" zu finden.
Augenuntersuchung / Bildschirmbrillen
Bei Tätigkeiten am Bildschirm hat die jeweilige Universitätseinrichtung ihren Mitarbeitern Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Diese Untersuchungen werden vom Betriebsärztlichen Dienst der Universität durchgeführt (Anmeldung Tel. -23666).
Den Mitarbeitern müssen spezielle Bildschirmbrillen für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden, wenn die Untersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst ergeben hat, dass diese notwendig und normale Sehbrillen nicht geeignet sind.
Genauere Informationen (z.B. Erstattung der Kosten, Vorgehensweise bei der Beantragung von Bildschirmbrillen) sind im Verwaltungshandbuch der ZUV sowie auf der Internetseite des Betriebärztlichen Dienstes zu finden.

