Gefährdungsbeurteilung / Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

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Rechtsgrundlagen

Mit der "Organisationsverfügung zum Arbeitsschutz" vom 11.06.2001 (Universität) bzw. vom 15.08.2001 (Klinikum) haben Rektor und Kanzler bzw. Ärztlicher Direktor und Verwaltungsdirektor die Leitungen der Institute, Lehrstühle, Kliniken, Abteilungen und sonstigen Universitäts- oder Klinikumseinrichtungen damit beauftragt, die ihnen nach dem Arbeitsschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Zu den Pflichten im Arbeitsschutz gehört auch die Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz. Mit der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Die Gefährdungsbeurteilung muss einmalig für jeden Arbeitsplatz durchgeführt werden. Eine nachfolgende Beurteilung ist dann erforderlich, wenn sich wesentliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen (z.B. andere Arbeitsräume oder Arbeitsverfahren, andere Maschinen und Geräte, organisatorische Veränderungen, persönliche oder gesundheitliche Veränderungen wie z.B. Schwangerschaft, Allergie, Behinderung) ergeben.
Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.

 

Duchführung der Gefährungsbeurteilung

Zur Gefährdungsbeurteilung stehen unterschiedliche Hilfsmittel zur Verfügung. Vom SG Arbeitssicherheit wurden Beurteilungsbögen für häufige Arbeitsbereiche erstellt. Der Unfallversicherungsträger bietet verschiedene "Gefährdungs- und Belastungs-Kataloge" zum Download an. Herangezogen werden können auch Prüf- und Begehungsberichte der Aufsichtsbehörden, des SG Arbeitssicherheit oder des Betriebsärztlichen Dienstes. Die genannten Unterlagen dienen auch zur Ergebnisdokumentation. Nach Arbeitsschutzgesetz müssen die Maßnahmen, die zur Beseitigung der ermittelten Arbeitsschutzmängel ergriffen werden, dokumentiert werden. Verantwortlich für die Beseitigung der Arbeitsschutzmängel ist die jeweilige Leitung der Universitäts- oder Klinikumseinrichtung. Sie hat geeignete Abhilfemaßnahmen organisatorischer, technischer oder baulicher Art in die Wege zu leiten.

 

Beurteilungsbögen und weitere Informationen

Die Beurteilungsbögen sind in Form einer Checkliste aufgebaut, mit der relativ einfach ein Soll-Ist-Abgleich durchgeführt werden kann. Die Fragen in der Checkliste leiten sich aus den jeweils geltenden Arbeitsschutzvorschriften ab. Aus der Fragestellung ergibt sich in der Regel das Schutzziel.
Die vorhandenen Beurteilungsbögen decken nicht sämtliche Arbeitsbereiche der Universität und des Universitätsklinikums ab. Das Sachgebiet Arbeitssicherheit ist gerne bereit, die verantwortlichen Universitäts- und Klinikumseinrichtungen bei der Erstellung von Beurteilungsbögen für Arbeitsbereiche, die noch nicht behandelt sind, zu unterstützen.

 

Übersichtsblatt zur Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsschutzorganisation in Universitäts- und Klinikumseinrichtungen
(Word)
Beurteilungsbogen Büroarbeitsplätze (Word)
Beurteilungsbogen Bildschirmarbeitsplätze (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze in Elektro- / Elektronikwerkstätten (Word)
Beurteilungsbogen Fotolaborarbeitsplätze (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze in Glasbläsereien (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze in Holzwerkstätten (Word)
Beurteilungsbogen Laborarbeitsplätze Universität (Word); Laborarbeitsplätze Klinikum (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze in Mechanikwerkstätten (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze im Pflegedienst Klinikum  (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze im Medizinischen Bereich (Word)
Beurteilungsbogen Arbeitsplätze in Zahntechnischen Laboratorien (Word)
Muster-Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz (Regierungspräsidien Baden-Württemberg)

 

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