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Arbeitsschutzrecht

 

Rechtsvorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland

Ausgewählte Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz (umwelt-online.de)

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Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften)

Jeder Unfallversicherungsträger (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) besitzt entsprechend VII. Sozialgesetzbuch das Recht, eigene Vorschriften zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Verhütung von Unfällen zu erlassen. Diese "Unfallverhütungsvorschriften" haben für die versicherten Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen unmittelbare Rechtsgültigkeit.

Der Unfallversicherungsträger der Universität Erlangen-Nürnberg und des Universitätsklinikums ist die Bayerische Landesunfallkasse. Somit gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Bayerischen Landesunfallkasse im Bereich der Universität und des Universitätsklinikums unmittelbar.

Die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stehen online als pdf-Dokumente in der Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung: http://publikationen.dguv.de/

Einrichtungen der FAU und des UKER können die Vorschriften auch als gedruckte Broschüren beim SG Arbeitssicherheit anfordern.

 

Normen

Normen, z.B. des DIN, VDI oder VDE, sind zuerst Regelungen von privaten Trägern ohne unmittelbaren Rechtscharakter. Sie werden jedoch zu einer allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regel, wenn in einer Rechtsvorschrift oder im Vorschriften- und Regelwerk des Unfallversicherungsträgers auf sie verwiesen wird.

DIN-Normen sind über das Datenbank-Infosystem DBIS der Universitätsbibliothek online zugänglich.

 

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