Sachgebiet Innenrevision

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Aufgabenstellung

Die Innenrevision ist direkt dem Kanzler zugeordnet. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Zuständigkeit der Innenrevision umfasst den gesamten Hochschulbereich der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (ohne Universitätsklinikum, das eine eigene Innenrevision hat).

Die Innenrevision soll insbesondere durch stichprobenartige und in der Regel unvorhersehbare Prüfungen abgeschlossener und laufender Vorgänge sowie durch Anlassprüfungen in korruptionsrelevanter Hinsicht

  • die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüfen,

  • Arbeitsabläufe auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen,

  • Schwachstellen in der Aufbau- und Ablauforganisation ermitteln,

  • getroffene Feststellungen bewerten und

  • Empfehlungen für korruptionspräventive Maßnahmen aussprechen.

Weitere detaillierte Informationen zur Aufgabenstellung des SG Innenrevision finden Sie im beiliegenden Dokument:

Übersicht (Stand: 25.11.2011)

Darüber hinaus finden Sie auf den weiterführenden Seiten div. Rundschreiben und Merkblätter, welche u. a. nähere Details zu Handvorschuss und / oder Geldannahme geben:

Dokumentenseite (Auflistung)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SG Innenrevision sind verpflichtet, über alle im Rahmen von Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu bewahren.

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