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Aufgabenstellung
Die Innenrevision ist direkt dem Kanzler zugeordnet. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Zuständigkeit der Innenrevision umfasst den gesamten Hochschulbereich der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (ohne Universitätsklinikum, das eine eigene Innenrevision hat).
Die Innenrevision soll insbesondere durch stichprobenartige und in der Regel unvorhersehbare Prüfungen abgeschlossener und laufender Vorgänge sowie durch Anlassprüfungen in korruptionsrelevanter Hinsicht
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die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüfen,
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Arbeitsabläufe auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen,
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Schwachstellen in der Aufbau- und Ablauforganisation ermitteln,
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getroffene Feststellungen bewerten und
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Empfehlungen für korruptionspräventive Maßnahmen aussprechen.
Weitere detaillierte Informationen zur Aufgabenstellung des SG Innenrevision finden Sie im beiliegenden Dokument:
Übersicht (Stand: 25.11.2011)
Darüber hinaus finden Sie auf den weiterführenden Seiten div. Rundschreiben und Merkblätter, welche u. a. nähere Details zu Handvorschuss und / oder Geldannahme geben:
Dokumentenseite (Auflistung)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SG Innenrevision sind verpflichtet, über alle im Rahmen von Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu bewahren.

