Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder
Aus dem Tarifabschluss der Länder mit ver.di/dbb tarifunion vom 9. März 2013 ergeben sich unter anderem folgende Regelungen:
- Sämtliche Tabellenentgelte (inkl. Zwischen- und Endstufen, sowie die der Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden
- ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.H. und
- ab 1. Januar 2014 um 2,95 v.H. erhöht.
Die neuen Entgelttabellen gelten mindestens bis zum 31. Dezember 2014.
Die erhöhten Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden voraussichtlich zum Zahltag April am 30. April 2013 gezahlt.
- Ab 1. Januar 2013 haben alle Beschäftigten unabhängig vom Lebensalter einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen.
- Der Tarifabschluss soll zeitlich und inhaltlich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
- Noch vor einer Änderung der Urlaubsverordnung kann Beamtinnen und Beamten 30 Tage Urlaub pro Jahr gewährt werden. Beamtinnen und Beamte in Ausbildung erhalten analog zum Tarifbereich 27 Tage Urlaub.
- Die Erhöhung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgt zum Zahltag Mai 2013 am 30. April 2013.
Warnstreiks im öffentlichen Dienst angekündigt
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 25.01.2013 mitgeteilt, dass es im Rahmen der Entgeltrunde 2013 zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen kann. Bitte beachten Sie hierzu die Arbeitskampfrichtlinien 2010, die weiterhin gültig sind.
Von Streikmaßnahmen betroffene Einrichtungen werden gebeten, die Personalabteilung zu informieren und zwar
täglich bis 8.45 Uhr per E-Mail oder per Fax
über Auswirkungen des Streiks und ggf. Gegenmaßnahmen. Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung die Anlage 6 der Arbeitskampfrichtlinien 2010, wobei die Nrn. 8 und 9 nicht ausgefüllt werden müssen.
Da für die Dauer der Streikteilnahme kein Entgelt bezahlt wird, benötigt die Personalabteilung außerdem die Namen der Streikenden sowie Angaben zur Dauer der Streikteilnahme der einzelnen Beschäftigten.
Neue gesetzliche Regeln für Minijobs und Gleitzone
Rundschreiben Referat P 3 vom 18.12.2012 samt Vergütungstabelle ab 01.01.2013 und Rundschreiben Referat P 3 vom 20.03.2013
Dienstreisen
Rundschreiben Referat P 1 vom 11.06.2012 zur Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen - Information zu verstärkten Nachfragen der Reisekostenstelle in den letzten Monaten

