Arbeitszeitreduzierung:
Wie beantragt man eine Reduzierung der Arbeitszeit?
Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter stellt einen formlosen Antrag und legt ihn der Leitung der Einrichtung vor, bei der sie/er beschäftigt ist. Diese leitet den Antrag zusammen mit dem Formblatt A1200 bei nicht wissenschaftlichen Beschäftigten bzw. A1201 bei wissenschaftlichen Beschäftigten an die Personalabteilung der ZUV weiter. (siehe auch: Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen zur Teilzeitbeschäftigung (Arbeitnehmer / Beamte))
Drittmittelausgabebelege:
Wer ist für die monatliche "Drittmittelausgabebelege" ("Mitteilung über Personalkosten") verantwortlich?
- Anlage der Drittmittelkonten: Referat F 5 - Finanzbuchhaltung
- Änderungen der Versandadresse: IZH (e-Mail: zuv-personalausgaben@fau.de)
- Belegversand: Referat P 4
- Inhalt: Fragen zu Höhe oder Berechnung der Beträge beantwortet der jeweilige Sachbearbeiter des LfF; sonstige Fragen, insbesondere zu nicht korrekten Buchungen beantwortet der zuständige Sachbearbeiter der Personalabteilung.
- Versand von Zweitausfertigungen: IZH (e-Mail: zuv-personalausgaben@fau.de)
Einstellungen:
Welche Unterlagen müssen bei einer Einstellung eingereicht werden?
Die Personalabteilung stellt hierfür für die verschiedenen Beschäftigungsgruppen, verschiedene Checklisten mit zugehörigen Dokumenten zur Verfügung.
Schwangerschaft:
Was muss ich tun, wenn ich schwanger bin?
Bitte informieren Sie Ihre(n) Vorgesetzte(n) und schicken Sie eine Kopie der Feststellung des voraussichtlichen Entbindungstermins aus dem Mutterpass an die Personalabteilung der ZUV. (siehe auch: Mutterschutz / Elternzeit)
Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist?
siehe: Mutterschutz / Elternzeit
wichtig: Falls die Mitarbeiterin auf einer Planstelle geführt wird, kann erst ab Beginn der Elternzeit eine Vertretung zu Lasten dieser Stelle beschäftigt werden, nicht jedoch während der Mutterschutzfristen.
Stellenhaushalt:
Kann eine Planstelle durch Personalmittel aufgewertet werden?
Nein, die Aufwertung einer Planstelle kann nur bei gleichzeitiger Absenkung einer anderen Planstelle erfolgen. Bei Stellen für Beamte ist hierzu ein Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erforderlich.
Können Arbeitnehmer auf Planstellen für Beamte beschäftigt werden?
Ja, der umgekehrte Fall ist dagegen nicht möglich.
Teilzeitbeschäftigung:
Welche Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung gibt es und was muss ich bei der Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung beachten?
Hierzu wird auf die Informationsbroschüren Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmer und Beamte des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen hingewiesen.
Umbuchungen:
Wie beantragt man eine Umbuchung, welches Antragsformular ist dazu notwendig?
Umbuchungen sollten durch rechtzeitige Planungen möglichst vermieden werden, da ein erheblicher Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.
Falls eine Umbuchung unumgänglich ist, verwenden Sie bitte den Formblattantrag A1200 bei nicht wissenschaftlichen bzw. A1201 bei wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Bei Umbuchungen von nebenberuflichen Hilfskräften genügt für die Beantragung der Umbuchung ein formloses Schreiben (Muster).
Weitere Fragen zu Angelegenheiten des Personalwesens senden Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: personalabteilung.

