| Schreiben: | Altersteilzeit von Beamten vom 29.10.2009 (PDF) |
| Merkblatt: | Informationsblatt zur Altersteilzeit von Beamten; Stand Januar 2010 (Word) |
Altersteilzeit bedeutet, dass Beschäftigte ab einem bestimmten Lebensalter die Arbeitszeit bis zum Beginn des Ruhestands reduzieren. Während der Altersteilzeit werden höhere Bezüge gezahlt als bei einer "normalen" Teilzeitbeschäftigung. Die Altersteilzeit gibt den Beschäftigten die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Teilzeitmodell) bzw. eröffnet den Beschäftigten eine Art Vorruhestand (Blockmodell).
Für die Einbringung der Arbeitszeit stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- Teilzeitmodell
Der Beschäftigte arbeitet bis zum Beginn des Ruhestands durchgehend 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren vor Antritt der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit.
- Blockmodell
Die Arbeitszeit wird zunächst in einer Ansparphase (60 v. H.) auf dem Niveau der durchschnittlich in den letzten fünf Jahren geleisteten Arbeitszeit weitergeführt und im zweiten Abschnitt der Altersteilzeit (Freistellungsphase 40 v. H.) auf null reduziert.
Altersteilzeit für Beamte

