siehe auch: Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums für Finanzen, (Stand Januar 2010)
Voraussetzungen, die bei einer Antragstellung vorliegen müssen:
- das Mindestalter beträgt 60 Jahre, bei Menschen mit Behinderung 58 Jahre
- dringende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen (dies ist vom Dienstvorgesetzten zu bescheinigen)
- Die Altersteilzeit muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands (gesetzliche Altersgrenze) erstrecken.
Der Antrag auf Altersteilzeit kann formlos gestellt werden.
Der Antrag auf Altersteilzeit sollte spätestens drei und frühestens sechs Monate vor dem geplanten Antritt gestellt werden.

