Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle

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Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an Hochschulen finden Sie in einem Merkblatt der Bayer. Landesunfallkasse. Die Informationen beziehen sich auch auf Nichtbeschäftigte (Studierende, Diplomanden, Doktoranden, Selbstständige u. a.), sie gelten jedoch nicht für Beamte.

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge und das Zurücklegen des Weges nach und von der Dienststelle.

Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit.

Beamte:

Zuständig für die Gewährung von Unfallfürsorge ist das Landesamt für Finanzen, Außenstelle Regensburg, Postfach 100207, 93041 Regensburg (Bezügestelle Dienstunfallfürsorge) Telefon: 0941/5044-111 (Vermittlung Bezügestelle Dienstunfall, Beihilfe, zentrale Reisekostenstelle)

Informationen, Verfahren und Formulare:

http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/dienstunfall/index.aspx unter dem Punkt "Dienstunfälle"

Die vollständig ausgefüllten Formulare "Dienstunfalluntersuchung" und "Beiblatt zur Dienstunfalluntersuchung" bitte an das Referat P 1 der ZUV senden. Von dort erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Finanzen nachdem der Personalrat hinzugezogen wurde (Art 79 Abs. 2 Bay PVG). Bei Drittverschulden wird außerdem die Rechtsabteilung des Landesamt für Finanzen, Außenstelle Ansbach hinzugezogen.

 

Beamte im Ruhestand:

Für Beamte im Ruhestand besteht kein Versicherungsschutz über die Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), weil Ruhestandsbeamte nicht mehr zu den Dienstunfallfürsorgeberechtigten zählen (Ausnahme emeritierte Professoren). Erhalten Ruhestandsbeamte einen Dienstvertrag von der Universität besteht Versicherungsschutz bei der Bayerischen Landesunfallkasse.

Für pensionierte Professoren (keine Emeriti) die während ihres Ruhestandes weiterhin Aufgaben für die Universität durchführen wollen (Abschluss von Drittmittelprojekten etc.), ohne dass hierüber eine vertragliche Abmachung mit der Universität vorliegt, wird der Abschluss eines unentgeltlichen Vertrages mit der Universität empfohlen. Der Abschluss des Vertrages erfolgt auf Antrag beim Referat P 2 und gewährleistet den Unfallversicherungsschutz bei der Bayerischen Landesunfallkasse.

 

Arbeitnehmer:

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Arbeitnehmer des Freistaats Bayern ist die Bayerische Landesunfallkasse, 80791 München. Sie nimmt die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft wahr.

Informationen, Verfahren und Formulare :

http://www.kuvb.de/service/unfallanzeigen/

Zu verwenden ist die "Unfallanzeige für Beschäftigte" und ggf. der "Wegeunfallfragebogen".

Die vollständig ausgefüllte vom Vorgesetzten bei Unternehmer/Stellvertreter unterschriebene Unfallanzeige ist 3-fach, ggf. mit dem Wegeunfallfragebogen (1-fach) an das Referat P 1 der ZUV weiterzuleiten. Von dort erfolgt die Beteiligung des Personalrates und die Weiterleitung des Vorgangs an die Landesunfallkasse.

 

Sachschäden:

In bestimmten Fällen kann auf Antrag Ersatz für Sachschäden geleistet werden. Informationen und Anträge finden Sie unter http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/dienstunfall/index.aspx.
Auskünfte erteilt das Kanzlerbüro.

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