Arbeitszeugnis

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1. Wer hat Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dies ergibt sich sowohl aus den Tarifverträgen (z. B. § 35 TV-L) wie aus Gesetz (§ 630 BGB). Anspruch auf ein Dienstzeugnis, für das die gleichen Grundsätze wie für Arbeitszeugnisse gelten, haben auch Beamte, wenn sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und sich am Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung suchen.

Das Zeugnis ist spätestens am letzten Arbeitstag auszuhändigen.

In Ausnahmefällen, z. B. bei Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

2. Form des Zeugnisses

Das Zeugnis ist auf einem Briefbogen der Universität bzw. des Lehrstuhls/Instituts zu erteilen und von der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung zu unterschreiben. Wird ein Zeugnis ausnahmsweise verspätet erstellt, sollte es auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses datiert werden.

3. Inhalt des Zeugnisses

Es ist zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen zu unterscheiden.

Das einfache Zeugnis erstreckt sich nur auf Dauer und Art der Beschäftigung. Die Art der Beschäftigung ist dabei so genau zu beschreiben, daß sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann.

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein qualifiziertes Zeugnis zu erstellen, das über den Inhalt eines einfachen Zeugnisses hinaus Tatsachen und Wertungen zu Führung und Leistung enthält. Das Zeugnis muß alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für einen potentiellen anderen Arbeitgeber von Interesse sind. Einmalige Vorfälle oder Umstände - seien sie vorteilhaft oder nachteilig - gehören nicht in das Zeugnis. Außerdienstliches Verhalten ist nicht zu erwähnen.

Das Zeugnis muß wahr, aber wohlwollend sein.

Der Wortlaut steht im Ermessen des Zeugnisausstellers. Das Zeugnis muß jedoch der Verkehrssitte entsprechen. Es empfiehlt sich deshalb eine grobe Orientierung an den in der Zeugnissprache üblich gewordenen Formulierungen.

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