Beihilfen

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Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Statt dessen erhalten sie zu den Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen u.ä. vom Dienstherrn einen Zuschuß, die Beihilfe. Rechtsgrundlage sind die Beihilfevorschriften.

Die zuständige Beihilfestelle ist das Landesamt für Finanzen in Ansbach

Landesamt für Finanzen
Außenstelle Ansbach
Brauhausstraße 18
91522 Ansbach

Telefon: 0981/888-0 (Vermittlung)
Sprechzeiten der Beihilfestelle:
Montag bis Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr
zusätzlich Dienstag und Donnerstag 13.15 - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen

Informationen und Formulare: http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx bzw. http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/info_beschaeftigte jeweils unter dem Stichwort "Beihilfe".

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