Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren

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Rundschreiben: Verfahren zur Besetzung von Stellen für Professorinnen und Professoren vom 30.04.2003
(Word / PDF)
Verordnung: Verordnung über das Berufungsverfahren (BayBerufVO) vom 3. August 2009
Merkblatt: Berufungsleitfaden (Stand 07/2011) (Word / PDF)
Merkblatt: Leitfaden für Berichterstatterinnen und Berichterstatter bei Berufungsverfahren (Word / PDF)
Merkblatt: Leitfaden Headhunting zur Gewinnung von Professorinnen (Word / PDF)
Checkliste: Checkliste Berufungsverfahren (Word / PDF)
UL-Beschluss: Grundsätze für die Evaluierung von Juniorprofessuren (15.12.2010) (Word / PDF)
Muster: Muster-Ausschreibungstext allgemein (Word / PDF)
Muster-Ausschreibungstext – MedFak mit Chefarztfunktion (Word / PDF)
Muster-Ausschreibungstext – Juniorprofessur (Word / PDF)
Muster-Funktionsbeschreibung (Word / PDF)
Formblatt: Fragebogen für Bewerber auf Professurstellen (Word / PDF)

Die Besetzung von Professurstellen erfolgt im Wege der Durchführung eines mehrstufigen Berufungsverfahrens, wobei die Entscheidung über die Berufung von Professorinnen und Professoren, seit dem 19.08.2009 im Rahmen eines Modellversuches, nicht mehr beim Wissenschaftsminister, sondern beim Präsidenten der Universität Erlangen-Nürnberg liegt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Ernennung liegt bei der Universitätsleitung. Die Entscheidung über die Berufung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und deren Ernennung wurde ebenfalls den Hochschulen übertragen.

Zur Vorbereitung des Berufungsvorschlags bildet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit der Universitätsleitung einen Berufungsausschuss. Dieser trifft auch den Beschluss über den Berufungsvorschlag. Die Verpflichtung der Universitätsleitung, für jedes Berufungsverfahren eine Berichterstatterin / einen Berichterstatter zu bestellen, dient der Straffung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens. Verwaltungsseitig sind am Verfahren das Kanzlerbüro, das Sachgebiet Hochschulplanung, die Fakultätsverwaltungen, die Abteilung Z sowie die Personalabteilung beteiligt.

Die Frauen sind bei den Professuren unterrepräsentiert. Bei der Erstellung des Berufungsvorschlages ist auf eine Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft hinzuwirken.

Die wesentlichen Schritte der Vorbereitung und der Durchführung des Berufungsverfahrens sind die Strukturprüfung, die Stellenfreigabe, die öffentliche Ausschreibung, die Auswahl der Bewerber und die Erstellung der Berufungsliste, die rechtliche Prüfung des Berufungsvorschlags, die Behandlung der Liste im Senat und der Beschluss der Hochschulleitung, die Ruferteilung, die Berufungsverhandlungen über die Höhe der Besoldung und ggf. über die Ausstattung der Professur sowie die Ernennung.

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