Lohnsteuerkarte

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Bevor Sie alljährlich die Ihnen von Ihrer Gemeinde zugestellte Lohnsteuerkarte an die für Sie zuständige Bezügestelle senden, sollten Sie die darauf enthaltenen Eintragungen, insbesondere die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, auf ihre Richtigkeit prüfen.

Die Lohnsteuerkarten sollten der Bezügestelle bis spätestens Anfang Januar jeden Jahres vorliegen, damit keine für Sie nachteiligen Folgen (z.B. Steuerabzug nach der meist ungünstigen Steuerklasse VI) eintreten.

Bitte notieren Sie auf Lohnsteuerkarten, die an die Bezügestellen in Würzburg oder Ansbach zu senden sind, Ihre dortige Personalnummer (sie steht auf der Bezügemitteilung).

Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr 2011 ihr Dienstverhältnis aufnehmen, müssen Ihre Lohnsteuerkarte 2010 vorlegen. Hatten sie für 2010 keine Lohnsteuerkarte, müssen sie beim Finanzamt eine "Ersatzbescheinigung" für das Kalenderjahr beantragen.

Bezügestelle Besoldung:

Landesamt für Finanzen
Dienststelle Würzburg
Bezügestelle Besoldung
Postfach 5209
97002 Würzburg

Bezügestelle Arbeitnehmer:

Landesamt für Finanzen
Dienststelle Ansbach
Bezügestelle Arbeitnehmer
Postfach 611
91511 Ansbach

Bezügestelle für nebenberufliche studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte:

Zentrale Universitätsverwaltung
Ref. P 3-B
Schloßplatz 4
91054 Erlangen

Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr finden, müssen Sie sich eine gebührenpflichtige Ersatz-Lohnsteuerkarte von Ihrer Gemeinde ausstellen lassen. Die Kosten dafür werden vom Arbeitgeber in der Regel nicht übernommen.

Die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres wird Ihnen alljährlich in der Regel gegen Ende Februar unaufgefordert zugeschickt.

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