Nebentätigkeit

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Rechtsgrundlage: Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
Rechtsgrundlage: Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung (BayHSchLNV)
Rechtsgrundlage: Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV
Formular: Antrag auf Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit (Word) / (PDF)
Formular: Nutzungsentgelt (Word) / (PDF)
Rundschreiben: Rentenversicherungspflicht von Nebentätigkeiten des wissenschaftlichen Personals (PDF)
Rundschreiben: Sechste Änderung der Bayerischen Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung mit Wirkung vom 17.10.2006 (Word / PDF)

Beamte

Für den Beamtenbereich gelten folgende gesetzliche Grundlagen:

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG):

Die wesentlichen Grundsätze des Nebentätigkeitsrechts sind für Beamte in den Art. 81 bis 86 des BayBG geregelt.

Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung (BayHSchLNV):

Die BayHSchLNV gilt für das in Art. 2 Abs. 1 Bayer. Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) genannte hauptberufliche Personal (Professoren, Oberassistenten, Oberingenieure, wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben). Soweit dieses Personal im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt wird, gilt die BayHSchLNV entsprechend.

Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV):

Die BayNV enthält Vorschriften für das verbeamtete nicht von der BayHSchLNV erfaßte Personal.

Arbeitnehmer (TV-L)

Für den Arbeitnehmerbereich gelten folgende Grundlagen:

§ 3 Abs. 4 in der Fassung des § 40 Nr. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze.

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