für Beamte: siehe Besoldung
Arbeitnehmer erhalten für ihre Tätigkeit ein Tabellenentgelt (§ 15 TV-L ).
Der zustehende Betrag ergibt sich aus der bei der Eingruppierung festgestellten Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe der Entgelttabelle.
Die Stufe wird bei der Einstellung abhängig von der Berufserfahrung im Einzelfall festgelegt (§ 16 TV-L). Beschäftigte ohne Berufserfahrung erhalten die Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. Liegt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr vor, gilt die Stufe 2.
Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung beim Freistaat Bayern bzw. bei einer anderen Universität werden ggf. darüber hinaus voll angerechnet.
Definition "einschlägige Berufserfahrung": es muss sich um berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die künftige Aufgabe bezogen entsprechende Tätigkeit handeln, d. h. sie muss gleich oder gleichartig sein und sie muss in der Wertigkeit der neuen Aufgabe entsprechen. Die Berufserfahrungszeit muss außerdem ununterbrochen zurückgelegt sein.
Bei Beschäftigten, die aus dem BAT übergeleitet wurden, richtet sich die Stufe i. d. R. nach dem Vergleichsentgelt (§ 6 bzw. § 7 TVÜ - vgl. Rundschreiben vom 30.10.2006).
Die nächste Stufe wird (von Ausnahmen abgesehen) wie folgt erreicht:
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Zusätzlich zum Tabellenentgelt sieht der TV-L Möglichkeiten von leistungsbezogenem Entgelt vor, Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Leistungsentgelt.
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gibt es noch Zulagen: Programmierer-, Meister- oder Technikerzulage, Kernforschungs-, Gefahrenzulage.
Für Überstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, und Beschäftigung zu ungünstigen Zeiten werden Zeitzuschläge gezahlt (§ 8 TV-L).
Mit dem Entgelt für November eines jeden Jahres wird außerdem eine Jahressonderzahlung, in der Höhe gestaffelt nach Entgeltgruppen, gezahlt (§ 20 TV-L).
Die Berechnung und Überweisung des Entgelts erfolgt durch das:
Landesamt für Finanzen Ansbach
Bezügestelle Arbeitnehmer
Tel. 0981/888-0
Postanschrift:
Postfach 611
91511 Ansbach
Hausanschrift:
Brauhausstr. 18
91522 Ansbach
Den zuständigen Ansprechpartner können Sie Ihrer letzten Bezügemitteilung entnehmen. Dort finden Sie auch die Personalnummer, welche für den Kontakt mir dem LfF nützlich ist. Gerne hilft Ihnen aber auch der zuständige Personalsachbearbeiter der ZUV weiter.
Erhalten Sie eine neue Lohnsteuerkarte , dann senden Sie diese bitte direkt an das LfF.

