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Zwischenprüfungen

  • Anmeldetermine:
  • Fristverlängerungsanträge
    sind i.d.Regel so frühzeitig zu stellen, dass eine Entscheidung bis spätestens zum Anmeldetermin des Semesters vorliegt, in dem sich der Student im 5. Fachsemester befindet und somit zur Zwischenprüfung anmelden müsste (Anfang Mai für das Sommersemester /Anfang November für das Wintersemester). Eine Antragstellung über diesen Zeitpunkt hinaus kann zur Folge haben, dass Bescheide über das Nichtbestehen erstellt werden.
  • Anträge auf Zulassung zur Zwischenprüfung
    sind vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen innerhalb des Anmeldezeitraums vorzulegen.
    Ein Ausfüllen des Antrages im Dienstzimmer, im Rahmen des Anmeldevorgangs, ist nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich den Anmeldevordruck rechtzeitig zu besorgen und evtl. auftauchende Fragen vorab mit dem Prüfungsamt zu besprechen.
    Zulassungsunterlagen und Zeugnisse von bereits abgelegten Zwischenprüfungen können während des Anmeldezeitraums für die Zwischenprüfung nicht abgeholt werden. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Anrechnungen und Fristverlängerungen
    sind i.d.Regel dem Prüfungsbeauftragten (siehe Liste) und dem zuständigen Fachvertreter zur Beurteilung vorzulegen. Ausnahmen siehe § 6 Abs. 1 ZwPO.
  • Im studienbegleitenden Prüfungsverfahren hat der Student dafür zu sorgen, dass die Prüfungsergebnisse bis spätestens zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters dem Prüfungsamt vorliegen. Bei Überschreitung dieses Zeitpunkts würde ein Bescheid des Nichtbestehens ergehen.
  • Telefonische Auskünfte über Prüfungsergebnisse sind nicht möglich.
  • Zwischenprüfungszeugnis
    Ein Zwischenprüfungszeugnis wird i.d. Regel erst nach Ablegung der Prüfung im Hauptfach und einem Nebenfach nach Wahl, im Zweifachmagister und Lehramt an Gymnasien in beiden Hauptfächern ausgestellt. Ausnahme ist die Ablegung der Zwischenprüfung im studienbegleitenden Prüfungsverfahren.
    Das Zwischenprüfungszeugnis kann ca. 6 Wochen nach Ablegung des letzten Prüfungsteiles abgeholt werden. Die Zwischenprüfungszeugnisse der studienbegleitenden Zwischenprüfung ca. 2 Wochen nach Einreichung der Prüfungsergebnisse. Eine Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten ist erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens möglich.



Magister Artium


Magisterarbeit

  • Anmeldung
    Die Magisterarbeit muss per Antrag beim Prüfungsamt (Halbmondstr. 6, Zi. 1.055) angemeldet werden.
    Ansprechpartnerin:
    Jutta Heinrich
    E-mail: jutta.heinrich@zuv.uni-erlangen.de
    Tel. 09131 85-24813
    Der Antrag für die Magisterarbeit soll nicht vor dem siebten Semester gestellt werden.
  • Bearbeitungszeit
    für die Magisterarbeit: 6 Monate
    (z.B. Ausgabetag des Themas: 15.06.;
    Abgabetag der Arbeit: 14.12.)
  • Abgabe
    Sollte der Abgabetermin auf eine Wochenende oder einen Feiertag fallen, ist die Abgabe spätestens am darauffolgenden Werktag vorzunehmen.
    Krankheit oder Fristverlängerung
    Bitte unverzüglich dem Prüfungsamt melden!

Magisterprüfung

  • im Sommersemester:
    Anmeldung: 01.03. - 15.03.
    Die Annahmeerklärung der Magisterarbeit von Korrektor 1 und 2 muss bis Anmeldeschluss im Prüfungsamt vorliegen.
    Prüfungszeitraum: Mai bis Juli
  • im Wintersemester:
    Anmeldung: 01.10 - 15.10.
    Die Annahmeerklärung der Magisterarbeit von Korrektor 1 und 2 muss bis Anmeldeschluss im Prüfungsamt vorliegen.
    Prüfungszeitraum: Dezember bis Februar

Politikwissenschaft

Diplomvorprüfung (studienbegleitende Fachprüfungen)

  • Die studienbegleitenden Fachprüfungen werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen des Grundstudiums (Proseminare) als schriftliche Klausurleistung abgelegt.
  • Die Klausurtermine werden im Verlauf der Veranstaltungen gesondert bekanntgegeben.
  • Für die Durchführung der Prüfung gilt das in der DPO Politikwissenschaft geregelte Verfahren


Diplomvorprüfung (schriftliche und mündliche Fachprüfungen)

  • Meldefristen:
    Der Antrag auf Zulassung ist unter Verwendung des Anmeldevordruckes sowie unter Beifügung der Zulassungsvoraussetzungen im Prüfungsamt abzugeben
    • im Sommersemester:
      bis spätestens Mitte Mai (s. Aushang)
    • im Wintersemester:
      bis spätestens Mitte Dezember (s. Aushang)
  • Prüfungszeiträume:
    • Im Sommersemester:
      ca. Ende Juni bis Anfang August (s. Aushang)
    • im Wintersemester:
      ca. Mitte Februar bis Ende März (s. Aushang)

Diplomarbeit

  • Anmeldung
    Die Anträge auf Zulassung zur Diplomarbeit sind rechtzeitig vor Ausgabe des Themas unter Verwendung des Anmeldevordrucks (PDF) im Prüfungsamt abzugeben.
  • Bearbeitungszeit
    6 Monate
  • Abgabe
    Unabhängig hiervon ist die Diplomarbeit spätestens mit der Meldung zu den schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen abzugeben.

Diplomprüfung (schriftliche und mündliche Fachprüfungen)

  • Prüfungszeiträume:
    • im Sommersemster:
      Ende April bis Mitte August
    • im Wintersemester:
      Anfang Dezember bis Ende März

Erstes Staatsexamen Lehramt

Praktika
Zulassungsarbeit
Staatsexamen


Praktika

  • Die neuen Bestimmungen über die Praktika, insbesonders die Einführung des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums, gelten nur für die Prüfungsteilnehmer, die ihr Lehramtsstudium ab dem Sommersemester 2003 aufgenommen haben (Merkblatt (PDF)).
    Anrechnungen werden i.d.Regel nicht vorgenommen. Die Bescheinigungen werden erst zur Anmeldung zum Staatsexamen vorgelegt.
  • Genauere Informationen zur Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen finden Sie auf der Homepage des Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Für studienbegleitende Praktika und Blockpraktika während des Studiums sind die jeweiligen Praktikumsämter zuständig.
    • Lehramt an Grund- und Hauptschulen:
      Praktikumsamt der EWF
      Regensburger Str. 160
      90478 Nürnberg
      Tel: 0911 5302-500
      E-mail: praktika@ewf.uni-erlangen.de
    • Lehramt an Realschulen
      Praktikumsamt der Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken
      Pommernstr. 10
      90451 Nürnberg
      Tel: 0911 6410683
      E-mail: Praktikumsamt@mb-rs-mfr.de
      Homepage:www.realschule.bayern.de
    • Lehramt an Gymnasien
      Praktikumsamt der Ministerialbeauftragten für die Gymansien in Mittelfranken
      Löbleinstr. 10
      90409 Nürnberg
      Tel: 0911 231-8384
      E-mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Zulassungsarbeit

  • Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von dafür bestimmten Prüfern (§ 5 Abs.2 Nr. 2 LPO I) geben lassen.
  • Eine Anmeldung der Arbeit ist nicht notwendig.
  • Das Thema muss aus den einschlägigen Studiengebieten gewählt werden.
  • Bearbeitungszeitraum:
    • siehe jeweilige Fassung der LPO I (je nach Gültigkeit altes Recht bzw. neues Recht)
  • Abgabe der schriftlichen Hausarbeit beim Dozenten
    • im Prüfungszeitraum Frühjahr:
      01. August (Nachtermin: 01. Oktober)
    • im Prüfungszeitraum Herbst:
      01. Februar (Nachtermin: 01. April)
  • Der Antrag für den Nachtermin muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen gestellt und vom Dozenten genehmigt werden.
  • Die Zulassungsarbeit ist mit einer unterschriebenen Erklärung gemäß § 30 Abs. 6 Satz 1 LPO I zu versehen.

Staatsexamen

  • Anmeldezeitraum (siehe gesonderter Aushang)
  • Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie im November/Mai eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Diese kann innerhalb der in diesem Schreiben angegebenen Frist im Prüfungsamt noch geändert werden. Der Änderungswunsch muss jedoch schriftlich beim Prüfungsamt eingereicht werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die vorzulegende Geburtsurkunde nur vom Standesbeamten des Geburtsortes beglaubigt werden kann!
  • Rücknahmefrist der Anmeldung ohne Nennung von Gründen
    • für Prüfungszeitraum Frühjahr: bis Anfang Januar
    • für Prüfungszeitraum Herbst: bis Anfang Juli
  • Zeitraum der Prüfungen
    • im Prüfungszeitraum Frühjahr: Februar - Juli
    • im Prüfungszeitraum Herbst: August - Dezember
  • Einsichtnahme der Prüfungsaufgaben
    • im Prüfungszeitraum Frühjahr: Juli
    • im Prüfungszeitraum Herbst: Januar
    • Ein Antrag auf Einsichtnahme ist nicht zu stellen.
  • Krankheit und Verhinderung
    Die Feststellung, ob eine von dem Prüfungsteilnehmer nicht zu vertretende Verhinderung vorliegt, trifft die Außenstelle des Prüfungsamtes. Die Verhinderung ist unverzüglich schriftlich bei der Außenstelle des Prüfungsamtes nachzuweisen, im Falle der Krankheit grundsätzlich durch das Zeugnis eines Gesundheitsamtes. Bei jeder Prüfungsanmeldung gibt es hierfür ein aktuelles Merkblatt.
  • Notenbekanntgabe
    Die Ergebnisse werden ca. 3-4 Wochen nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung vom Kultusministerium direkt an den Prüfungsteilnehmer geschickt. Vorherige Anfragen können nicht beantwortet werden.

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