- Mikrobiologie Ergebnisse (Pdf)
- (15.07.2008)
Das Prüfungsamt befindet sich jetzt in der Halbmondstr. 6 in der 1. Etage (Räume 1.041 und 1.042). - (24.06.2008)
Die Vordiplome für alle Studiengänge der TechFak können jetzt abgeholt werden. - (29.03.2007)
Studierende im Studiengang Werkstoffwissenschaften mit dem Studienschwerpunkt "Werkstoffe in der Medizin" müssen sich für den Leistungsnachweis "Grundlagen der Anatomie und Physiologie für Nicht-Mediziner" nur noch beim Lehrstuhl anmelden. Der Leistungsnachweis muss den Stoff von vier SWS zum Inhalt haben. - (21.02.2007)
Bei der Frage der Rückmeldung während der Diplom- oder Masterarbeit gab es zum 21. Dezember 2006 eine Änderung der bisherigen Regelung. Künftig ist es notwendig während der gesamten Bearbeitungszeit eingeschrieben zu sein (d.h. am Tag der Abgabe muss man als Student immatrikuliert sein). Es ist jedoch eine Befreiuung von dem Studienbeitrag i.H.v. 500,- € möglich, wenn sich die Bearbeitungszeit um nicht mehr als 2,5 Monate in das neue Semester hinein erstreckt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die Studentenkanzlei.
Wer vor dem 21.12.2006 mit der Arbeit begonnen (d.h. das offizielle Anmeldedatum der Arbeit liegt vor dem 21.12.2006) hat, muss nur in dem Semester eingeschrieben sein, in dem er diese angemeldet hat. - (22.02.2006)
Alle CE-Bachelor-Studenten (Beginn des Studiums ab WS 2003/2004) müssen die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflichtfächer durch einen benoteten Leistungsnachweis nachweisen. Es ist für die rasche Ausstellung des Zeugnisses unbedingt erforderlich, dass das genehmigte, vollständige Studienkonzept (bei Herrn Dr. Grosso erhältlich) nach Ablegung des letzten Wahlpflichtfaches an das Prüfungsamt geschickt wird. - (21.11.2005)
Bitte beachten Sie, dass man sich bei abgelegten Prüfungen im Nachhinein nicht auf Krankheit berufen kann. Auch "Härtefallanträge" haben grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg. - (12.09.2005)
Angaben für die Ausstellung des Zeugnisses: Für die Ausstellung des Hauptdiplom-, Bachelor- oder Masterzeugnisses werden gewisse Angaben benötigt. Bitte legen Sie bei der Abgabe der Diplomarbeit oder Masterarbeit folgendes Formular vor (Word / PDF). Da Bachelorarbeiten nicht beim Prüfungsamt abgegeben werden, müssten Sie dieses Formular nach der Abgabe der Bachelorarbeit dem Prüfungsamt vorlegen.
- Bescheinigungen gem. § 48 BAföG müssen bis zum 15. August eines Jahres beim Prüfungsamt vorliegen. Auf Folgendes ist zu achten: Geben Sie neben Ihrem Studiengang auch Ihre Matrikelnummer an sowie alle Leistungen, die Sie bisher erbracht haben (auch wenn auf den neuen Formularen vermerkt ist, dass dies durch die Ausbildungsbehörde geschieht). Eine Angabe der Prüfungsnote ist nur im Studiengang EEI notwendig. Die auf dem Formular angegebenen Leistungen werden vom Prüfungsamt überprüft und an den BAföG-Beauftragten des jeweiligen Studiengangs weitergegeben.

