Häufig gestellte Fragen

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1. Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt während des Anmedletermins über "Mein Campus". Der Anmeldetermin wird vom Prüfungsamt bekannt gegeben. Die Anmeldung zu Prüfungen der GOP in den Studiengängen EEI und MT erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt. Es ist hier keine Anmeldung durch den Studierenden erforderlich.

2. Was ist die GOP?

Die GOP ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Rahmen des Bachelorstudiums. In jeder Fachprüfungsordnung sind die Prüfungen, die im Rahmen der GOP abzulegen sind, genannt. Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters sind von diesen Prüfungen in einem bestimmten Umfang von ECTS-Punkten abzulegen. Den genauen ECTS-Wert können Sie der jeweiligen Fachprüfungsordnung entnehmen. Wurden diese ECTS-Punkte erreicht, gilt die GOP als bestanden und das Studium kann fortgesetzt werden. Wurden diese ECTS-Punkte bis zum Ende des zweiten Semesters nicht erreicht, so wird automatisch eine Fristverlängerung von einem weiteren Semester gewährt. Liegen die ECTS-Punkte auch bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht vor, so gilt die GOP als abgelegt und endgültig nicht bestanden. Soweit triftige Gründe (Erkrankung, etc.) für das Nichtereichen der ECTS-Punkte bestehen, sind diese unverzüglich dem Prüfungsausschuss schriftlich anzuzeigen.

3. Kann man die Anmeldung widerrufen?

Ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung kann bis zum Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstag schriftlich (Word / PDF) ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Prüfung gilt dann als niemals angemeldet.

4. Was passiert bei einer Nichtteilnahme an einer Prüfung?

Wurde rechtzeitig der Rücktritt erklärt (s.o.) ist dies folgenlos. In allen anderen Fällen ist die Nichtteilnahme an einer Prüfung nur bei Vorliegen von triftigen Gründen folgenlos. Liegen solche Gründe nicht vor, so gilt die Prüfung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Die Gründe (z.B. Erkrankung) sind dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Was muss ich im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag machen?

Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber im nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.

Es ist aber in diesem Fall zu beachten:

- Es ist unverzüglich eine Krankmeldung beim Prüfungsamt vorzulegen.

- Zusammen mit der Krankmeldung ist die Vorlage eines Attestes erforderlich. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie hier.

- Im Falle einer mündlichen Prüfung sollte der Prüfer verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.

6. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?

Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist diese im nächsten Prüfungszeitraum zu wiederholen. Die Anmeldung erfolgt dazu automatisch durch das Prüfungsamt.

 

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