Wichtige Mitteilung zum Genehmigungsprozedere zur Überlassung von Hochschulräumen
Aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Versammlungsstättenverordnung 2008 (VStättV) sowie den jüngsten Ereignissen in Duisburg ist die Universität ab sofort gehalten, Flächenüberlassungen - insbesondere im Bereich von Foyerflächen - ab sofort sehr strengen Sicherheitskriterien zu unterwerfen.
Die Neuerungen können dem Rundschreiben des Kanzlers vom 13.12.2011 entnommen werden (pdf)
Einen detaillierten Handlungsleitfaden zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes finden Sie hier.
Das Referat F7 hat in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Arbeitssicherheit einen Katalog über allgemein geltende Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen an der Universität zusammengestellt, den Sie hier einsehen können.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Raumverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung:
Ina Ballmann
Tel. 09131/85-20932
Maria Kerper
Tel. 09131/85-20931

