Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten vom Studienbeitrag

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Künftig maximal 500 Euro Studienbeiträge pro Familie und Semester

Ab dem kommenden Wintersemester werden Studierende von Studienbeiträgen befreit, wenn eine Schwester oder ein Bruder gleichzeitig an einer Hochschule in Deutschland oder dem EU-Raum Studienbeiträge entrichtet. Damit müssen Familien in Zukunft immer nur für ein Kind Studienbeiträge bezahlen.

Selbstverständlich bleiben Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Kindergeldanspruch besteht, wie schon bisher von den Studienbeiträgen vollständig befreit. Wer studiert oder sich in Berufsausbildung befindet und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zählt ab dem Wintersemester 09/10 wieder zu diesem Personenkreis, auch wenn nach dem 25. Lebensjahr kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

Zudem wird die Befreiungsmöglichkeit für Studierende verbessert, die ein Kind pflegen und erziehen. Die Altersgrenze des Kindes wird deshalb vom 10. auf das 18. Lebensjahr angehoben.

Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen und den Antrag auf Befreiung von der Zahlungspflicht finden Sie unter www.uni-erlangen.de/studium/studienbeitraege.

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