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Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge
Ausländische StudienbewerberInnen müssen sich normalerweise direkt bei der Universität bewerben, an der sie studieren möchten. Diese Regel gilt im Grundsatz für alle Studiengänge/Studienfächer und für alle ausländischen BewerberInnen, sie hat jedoch zwei Ausnahmen:
- 1. Ausnahme:
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (wird nicht an der FAU angeboten) und Pharmazie müssen sich folgende BewerberInnen bei der Stiftung für Hochschulzulassung / Hochschulstart.de bewerben:- aus Staaten der Europäischen Union (EU),
- des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen),
- BildungsinländerInnen,
- ausländische BewerberInnen, die in Deutschland leben und deren Familienangehörige EU/EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten (z.B. Ehemann, Ehefrau, Eltern).
- 2. Ausnahme:
BildungsinländerInnen, die ein Studium in einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung aufnehmen wollen, brauchen sich überhaupt nicht zu bewerben; sie können sich während der Immatrikulationsfrist online an unserer Universität einschreiben, (Bitte Hinweise zur Einschreibung beachten!)
Über Studiengänge und Zulassungsbeschränkungen an der Universität Erlangen-Nürnberg informiert das IBZ in der Studienangebotsübersicht.
Wenn Sie nicht zu einer der beiden oben genannten Gruppen gehören, müssen Sie sich an der Universität Erlangen-Nürnberg schriftlich bewerben. Hierzu füllen Sie das für alle deutschen Universitäten einheitliche Formular ("Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische StudienbewerberInnen" deutsch /englisch) aus. Alle notwendigen Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars enthält das dortige Informationsblatt.
Zusammen mit dem Antragsformular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlusszeugnisses und eine offizielle Übersetzung, falls das Zeugnis nicht in englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist,
- Zeugnis über die Hochschulaufnahmeprüfung in Ihrem Heimatland, falls dort eine solche Prüfung durchgeführt wird,
- Wenn Ihre Schulzeugnisse allein für eine Zulassung an einer deutschen Universität nicht ausreichen, zusätzlich das Zeugnis über die Feststellungsprüfung in dem für das gewünschte Studienfach vorgesehenen Schwerpunktkurs,
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (vgl. Deutschkenntnisse für das Studium),
- Gegebenenfalls Nachweis über Studienzeiten bzw. einen Studienabschluss im Ausland (Fächer- und Notenübersicht).
Ihren Zulassungsantrag senden Sie an die
Zulassungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg, Postfach 3520,
91023 Erlangen
Besucheranschrift: Schlossplatz 3, Zi. 0.031
Die Bewerbungsfrist für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor und Staatsexamen endet mit folgenden Ausschlussfristen:
- Für das folgende Wintersemester am 15. Juli und
- Für das folgende Sommersemester am 15. Januar.
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn
alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sind. Es hat also keinen Sinn, Anträge
zunächst ohne Zeugnisse einzureichen und Unterlagen nachzusenden.
Bei den Fächern, in denen ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich
ist und dies betrifft fast alle Fächer-, kann eine Einschreibung zum Sommersemester nur für
höhere Fachsemester erfolgen.
Masterstudiengänge
Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors voraus. Das jeweils aktuelle Angebot an Masterstudiengängen ist online auf der Homepage der Universität Erlangen nachzulesen. Eine gesonderte Übersicht der englischsprachigen und internationalen Studiengänge finden sie ebenfalls auf der Homepage.
Die Bewerbung für ein Masterprogramm erfolgt zuerst online über move in und muss anschließend an das Masterbüro geschickt werden.
Wenn sie vor Beginn des Masterstudiums einen Deutschkurs machen möchten, bewerben sie sich bitte mit dem Formular Antrag auf Zulassung und schicken dies an das Masterbüro.
Promotionsstudium
BewerberInnen für ein Promotionsstudium müssen zusätzlich zu ihren Zeugnissen die Promotionsgenehmigung der zuständigen Fakultät vorlegen.
Die Genehmigung erhalten Sie nur, wenn Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig anerkannt wird. Außerdem brauchen Sie eine Betreuungszusage eines Hochschullehrers. Weitere Informationen zur Promotion finden sie auf der Homepage der Graduiertenschule der Universität Erlangen-Nürnberg.
Austauschstudenten und Stipendiaten
Wenn Sie ein bzw. zwei Semester als AustauschstudentIn (z.B. im ERASMUS/SOKRATES-Programm) oder StipendiatIn (z.B. des DAAD) an unserer Universität verbringen wollen, wenden Sie sich an unser
Referat für Internationale Angelegenheiten
Schlossplatz 3, 91054 Erlangen
BewerberInnen, die an der Universität Erlangen-Nürnberg für einen begrenzten Zeitraum studieren wollen, ohne einen Abschluss zu erwerben und nicht im Rahmen eines Austauschprogrammes zu uns kommen, richten ihre Bewerbung an die Zulassungsstelle.


