Einreise und Formalitäten - reguläre ausländische Studierende

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Die Einreise und der Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland sind durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Die Einreisebestimmungen sind für die Bürger aus den Ländern der Europäischen Union (EU-Bürger) und die Bürger aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Bürger) etwas unterschiedlich.

Kein Visum für die Einreise nach Deutschland erforderlich

Alle Bürger der Europäischen Union und aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Lichtenstein, Norwegen) benötigen für die Einreise nach Deutschland aufgrund des Gesetzes für allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern kein Visum. Für den Aufenthalt benötigen sie keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese erhält man bei der zuständigen Meldebehörde am zukünftigen Wohnort, wenn man den neuen Wohnort bei der Stadt anmeldet.

Es gibt weitere Personengruppen, die wegen staatlichen Abkommen kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen. Mehr Informationen hierzu siehe bitte hier.

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Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Bürger

Alle Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Diesen muss man noch VOR der Anreise nach Deutschland in den zuständigen deutschen diplomatischen Vertretungen im Heimatland beantragen. Man sollte sich möglichst frühzeitig bei den Botschaften und Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen man dem Antrag auf Erteilung vom Sichtvermerk (Visum) beilegen muss. Man sollte beachten, dass die Bearbeitung der Unterlagen etwa 8 Wochen dauert.

Dem Antrag auf die Erteilung des Visums müssen in der Regel folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Finanzierungsnachweis (wie das Studium in Deutschland finanziert wird),
  • Zulassung zum Fachstudium - falls die Deutschkenntnisse so weit fortgeschritten sind, dass man unmittelbar die Deutschprüfung (DSH) ablegen kann oder bereits ein vergleichbares Zeugnis besitzt (vgl. "Deutschkenntnisse fürs Studium"). Auch die Zuweisung zum Studienkolleg in München reicht aus als Bestätigung, falls man vor der Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung ablegen muss.
  • Falls die Deutschkenntnisse für eine direkte Zulassung zum Fachstudium noch nicht ausreichen, man aber bereits die Teilnahme von mindestens 200 Stunden Deutschunterricht nachweisen kann, muss man sich für einen Deutschkurs bewerben. Falls die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines zukünftigen Studiums erfüllt sind, erhält man von der Universität eine Bestätigung über die Zulassung zum Deutschkurs.
    Achtung! - Die Zuweisung zum Deutschkurs ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung zum künftigen Fachstudium. Für das geplante Studium muss man sich dann erneut und fristgerecht bewerben.

Man sollte das Visum für mindestens drei bis vier Monate beantragen, es soll sich vom Zeitpunkt der Einschreibung an der Universität bis mindestens Ende des anstehenden Semesters gelten; das sind im Sommersemester drei, im Wintersemester vier Monate. Das Visum muss rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, d.h., das vorläufige Visum wird in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist i.d.R. 1 - 2 Jahre gültig. Da die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt wurde, wird sie bei einem Abbruch des Studiums nicht verlängert. Außerdem man beachten, dass ein Wechsel des Studienfaches nur innerhalb der ersten drei Semester ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Achtung! - Zu Studien- oder Forschungszwecken sollte man nicht mit einem Touristenvisum einreisen, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann! Sonst muss man erneut ausreisen und ein neues Visum im Heimatland beantragen.

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Finanzierungsnachweis

Bei der Beantragung des Studentenvisums wird die deutsche Botschaft/Konsulat sich bei dem Interessenten erkundigen, ob man das Studium in Deutschland finanzieren kann. So muss man nachweisen, dass man dazu in der Lage ist. Auch nach der Einreise in Deutschland wird man der Ausländerbehörde bei der Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken einen Finanzierungsnachweis vorlegen müssen. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass man vor allem für das erste Studienjahr genügend Geld zur Verfügung hat und während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch wird nehmen müssen. Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten müssen nachweisen können, dass sie monatlich mindestens 670 Euro (8.040 Euro pro Jahr) zur Verfügung haben. Von einigen Ausländerbehörden kann auch ein höherer Betrag verlangt werden.

Der Finanzierungsnachweis kann in der Regel erbracht werden durch:

  • Eltern: Verpflichtungserklärung und Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  • Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird,
  • Sparbuch/- konto: Hiermit ist die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme (Sicherheitsleistung) auf ein Sperrkonto gemeint,
  • Stipendium: Falls man ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation, ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes erhalten oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, muss man eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.

Achtung! - Man sollte beachten, dass nicht jede der gerade genannten Finanzierungsmöglichkeiten in allen Ländern akzeptiert wird.

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Formalitäten nach der Einreise in Deutschland

Es gibt eine Menge von Formalitäten, die nach der Einreise nach Deutschland erledigt werden müssen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass dabei bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.

Anmeldung bei der Stadt

Spätestens 7 Tage nach der Ankunft in Deutschland müssen sich alle Studierenden bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden:

  • Stadt Erlangen, Rathaus, Bürgeramt, Rathausplatz 1, Mo, Di, Do 08:00 - 18:00 Uhr, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr,
  • Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, 91054 Erlangen ,
  • Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg und Ausländeramt, Äußere Laufer Gasse 25, Schalterhalle, Schalter 1-28, 90403 Nürnberg, Mo 08:00 - 18:00 Uhr, Di, Do 08:00 - 15:30 Uhr, Mi, Fr 08:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung ,
  • Bürgeramt Fürth , Schwabacher Straße 170, Mo 07:30 - 18:00 Uhr, Di, Mi, Fr 07:30 - 12:00 Uhr, Do 07:30 - 15:00 Uhr

Achtung! - Man kann sich nur dann anmelden, wenn man eine feste Anschrift hat, eine Jugendherberge oder Pension zählen nicht!

Mitzubringen sind i. d. R.:

  • Formular - finden Sie bei der jeweiligen Meldebehörde,
  • Reisepass.

Eröffnen eines Bankkontos

Es ist empfehlenswert ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Das wird immer wieder benötigt: sei es zum Überweisen der Studienbeiträge, der Miete, des Krankenversicherungsbeitrags etc. Ein Bankkonto kann man bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Für die Studierende ist das Konto kostenlos, es fallen i. d. R. keine Kontoführungskosten an. Je nach Bank können für die Ausstellung einer EC-Karte Gebühren verlangt werden.

Mitzubringen sind i.d.R.:

  • Reisepass,
  • Gebühr für das Ausstellen einer EC-Karte.

Abschließen einer Krankenversicherung

Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. So müssen auch ausländische Studierende eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherungspflicht 

Achtung! - Ohne einen Nachweis einer Krankenversicherung ist die Einschreibung an der Universität nicht möglich.

Achtung! - Bitte verlangen Sie beim Abschließen der Versicherung von der Krankenkasse eine Mitgliedsbestätigung. Diese werden Sie bei der Einschreibung an Universität benötigen.

Visumsverlängerung

Da ausländische Studierende mit einem Studenten-Visum nach Deutschland einreisen, müssen sie dies nach der Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.

Dies erledigt man bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt, in der man wohnen wird:

  • Rathaus der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 4. Stock, 91052 Erlangen, Mo 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Di, Mi und Fr 08:00 - 12:00 Uhr, Do 08:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung,
  • Ausländerbehörde, Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, 91054 Erlangen,
  • Stadt Nürnberg, Einwohneramt, Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung,
  • Ämtergebäude Süd, Schwabacher Str.170, 1. Stock, 90763 Fürth, Mo 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr, Di, Mi, Do und Fr 08:00 - 12:00 Uhr.

Mitzubringen sind i. d. R.:

  • Formular für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung,
  • Personalausweis bzw. Pass (ggf. mit Visum),
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität,
  • Krankenversicherungsnachweis bzw. -befreiung,
  • Finanzierungsnachweis,
  • biometrische Fotos,
  • Geld für die Gebühr.

Achtung! - Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Visumsverlängerung bzw. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ca. 3 Monate vor dem Ablauf des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden muss!

Einschreibung/Immatrikulation in der Universität

Dies erledigt man in der Studentenkanzlei der Universität:

FAU Erlangen-Nürnberg
Studentenkanzlei
Halbmondstr. 6, Raum 0.034/0.035, 91054 Erlangen
Telefon: +49 (0)9131-85-24077, -4078, -4042
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhr.

Genaue Informationen über die Einschreibung entnimmt man dem Zulassungsbescheid der Universität. Außerdem sind weitere Informationen zur Einschreibung zu finden unter: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/einschreibung/

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