FAQ´s zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in ERLANGEN

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Achtung!

Diese FAQ´s sind als Ergebnis einer Informationsveranstaltung in Erlangen entstanden und wurden somit mit der Ausländerbehörde in ERLANGEN besprochen. Es kann somit sein, dass in andereren Städten und Gemeinden die Sachen anders gehandhabt werden. Daher sollte man immer in dem entsprechenden Fall die Ausländerbehörde des Wohnortes konstultieren und klären, wie in dem bestimmten Fall dort vorgegangen wird.

 

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in ERLANGEN:

Was passiert, wenn es nach dem Bachelor es eine Weile dauert um die Immatrikulationsbescheinigung für Master zu erhalten? Kann man in dieser Zeit arbeiten?
Ja, (allerdings nur im Rahmen der 120 ganzen bzw. 240 halben Tage), denn, wenn eine Zulassung zum Master-Studium vorliegt, ist damit nachgewiesen, dass das Studium fortgesetzt wird.

 

Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis zwischen Master und Promotion (da es in bestimmten Fällen auch eine Zeitlang dauern kann)?
Nach dem Master ist der Aufenthaltszweck "Studium" beendet. Schließt sich die Promotion nicht nahtlos an, gibt es keine Überbrückungszeit. Allerdings kann man eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche (max. 1 Jahr) beantragen. Wird nach der Promotion erneut Zeit für die Jobsuche benötigt, so wird die bereits verbrauchte Zeit angerechnet, d.h. es ist nicht nochmal ein Jahr möglich.

 

Was passiert, wenn man nach dem Abschluss des Studiums eine Arbeit sucht, z.B. im Bereich Journalismus? (Hintergrund - Praktika während des Studiums werden teilweise nicht anerkannt, d.h., man müsste zu erst ein Praktikum machen, bevor man irgendwo arbeiten kann. Was passiert, wenn man in so einem Fall mehr als ein Jahr zur Arbeitssuche benötigt?)
Der Gesetzgeber hat die Arbeitsplatzsuche auf ein Jahr begrenzt, eine Verlängerung zu diesem Aufenthaltszweck kann nicht erfolgen. Hat man bis dahin keine Arbeitsstelle gefunden, muß der Aufenthalt ggf. beendet werden.

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Warum werden von der Ausländerbehörde in Erlangen Verpflichtungserklärungen aus dem Ausland (z.B. Kamerun) nicht anerkannt bzw. abgelehnt?
Das stimmt so nicht, es werden sehr wohl VE aus weiterhin z.B. Kamerun anerkannt, allerdings müssen diese einen Vermerk der Botschaft enthalten, dass die Bonität des Verpflichtungsgebers überprüft wurde.

 

Warum müssen ausländische Verpflichtungserklärungen bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden?
Das ist nicht der Fall. Die VE befindet sich ohnehin in der Akte der Ausländerbehörde. Eine neue VE ist nur bei Zeitablauf oder Wechsel des Aufenthaltszweckes erforderlich.

 

Wieviel finanzielle Mittel müssen z.B. auf einem Sperrkonto vorhanden sein, um den Aufenthaltstitel zu verlängern? Ist schon daran gedacht worden, dass man monatlich klar kommen muss, aber es ist unmöglich auf einmal so viel Geld auf dem Konto zu haben (konkretes Beispiel - einer Person wurde die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, weil auf dem Sperrkonto nur 5.000 Euro hinterlegt waren).
Die Höhe der Summe, die für den Erhalt bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist gesetzlich festgelegt und entspricht dem aktuellen Bafög-Satz. Momentan beträgt die Summe 659 Euro monatlich (7.908 Euro pro Jahr ). Selbstverständlich wurden auch schon häufig anteilig kürzere Aufenthaltserlaubnisse erteilt (z.B. reichen 5000.-€ dann für ca. 8 Monate).

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Ein Studienanwärter konmmt nach Deutschland und hat 7.000 Euro auf dem Sperrkonto. Nach ca. 4 Monaten ist man mit dem Sprachkurs und der DSH-Prüfung fertig. Warum kann man nicht mit dem Restgeld die Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Kann man, s.o.

 

Warum muss man die Verpflichtungserklärung erneuern, wenn man z.B. nur das Fach wechselt?
Der Inhalt des Aufenthaltszweckes "Studium" wird durch die Fachrichtung bestimmt. Die VE enthält unter dem Punkt Dauer der VE die Einschränkung "bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck". Wechselt man also die Fachrichtung wechselt man auch den Aufenthaltszweck.

 

Was muss man ausländerrechtlich machen, wenn man ein Praktikum oder ein Trainingsprogramm im Ausland macht? Muss man das der Ausländerbehörde melden und was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis?
Es ist immer ratsam der Ausländerbehörde vor der Ausreise Bescheid zu sagen. Problematisch wird es erst, wenn der Auslandaufenthalt mehr als 6 Monate beträgt, dann ist die Aufenthaltserlaubnis auf jeden Fall erloschen, es sei denn man läßt sich eine längere Frist einräumen. Ist die Aufenthaltserlaubnis erloschen oder durch Zeitablauf im Ausland beendet, so muß man mit einem neuen Visum der dortigen deutschen Botschaft einreisen, das man aber i.d.R. problemlos bekommt.

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Was passiert, wenn ein Studierender das Studium nicht innerhalb der 10-Jahres-Frist abschließt?
Dieses Problem dürte durch den Bologna Prozeß künftig keine große Rolle mehr spielen. Tritt es dennoch auf, so wird man den Einzelfall ganz genau prüfen müssen.

 

Was muss man machen, wenn man ein Praktikum im Ausland machen möchte und z.B. das Visum bis Ende März geht und das Praktikum bis Ende April?
Einreise mit neuem Visum, s.o. Eine vorzeitige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um nach einem Auslandsaufenthalt leichter wieder einreisen zu können, gibt es nicht.

 

Warum kann man während des Sprachkurses nicht 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten (wie die Studenten)?
Das Gesetz schließt die Arbeitsaufnahme im ersten Jahr der Studienvorbereitung aus. Die u.a. auch deshalb, damit die Studienvorbereitung, d.h. das Erlernen der deutschen Sprache so zügig wie möglich vorangeht; schließlich ist man auch noch kein Student.

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Wann muss man sich bei der Ausländerbehörde melden, wenn man z.B. sich exmatrikuliert hat oder das Studienfach gewechselt hat - direkt danach oder erst nach dem Ablauf der bestehender Aufenthaltserlaubnis?
Am besten vor Exmatrikulation oder Fachwechsel, danach kann es bereits zu spät sein. Wenn sich etwas bezüglich des Aufenthalts des Studierenden ändert, muss es sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden. Denn es geht um den Wechsel des Zwecks des Aufenthalts und muss unverzüglich der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.

 

Wann muss man nach dem Abschluss des Studiums in der Ausländerbehörde vorsprechen und das Jahr zur Arbeitssuche beantragen - an dem Tag der letzten z.B. Prüfung (angenommen es liegt eine Bescheinigung vor, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen ist, auch wenn die Urkunde noch nicht da ist) oder erst am Ende des Semesters - z.B. am 30.09?
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist erst möglich, sobald das Studium erfolgreich abgeschlossen ist, d.h. sobald eine Bescheinigung über den Abschluss des Studiums vorliegt, muss man in der Ausländerbehörde vorstellig werden.

 

Warum muss man nach dem Abschluss des Studiums direkt zur Ausländerbehörde gehen, wenn man die Immatrikulation noch z.B. 3 Monate hat?
Weil das Studium spätestens mit Aushändigung des Prüfungszeugnisses beendet ist und dann laut Nebenbestimmung in der Aufenthaltserlaubnis erlischt.

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Warum wird ein freiwilliges Praktikum von den 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen abgerechnet? Auch wenn in vielen Studiengängen Praktika nicht vorgeschrieben sind, werden sie dennoch empfohlen bzw. müssen gemacht werden, um nach dem Studium überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Dies ist gesetzlich geregelt. Praktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, werden nicht von den 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen abgerechnet, alle anderen, also solche die laut Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nicht vorgeschrieben sind, schon.

 

Wenn man für (vor allem ein freiwilliges) ein Praktikum kein Geld erhält, wird es dann trotzdem von den 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen abgerechnet?
Auch wenn man für ein freiwilliges Praktikum kein Geld kriegt, wird es von 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen abgerechnet.

 

Wie ist es mit freiberuflicher Tätigkeit bei Studenten? Ist es erlaubt?
Nein, freiberufliche Tätigkeiten sind bei Studenten grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen können in Einzelfällen eng umgrenzten Voraussetzungen in Betracht kommen.

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Wieviele Male darf man das Studienfach wechseln? Warum ist das strafbar, obwohl das in den 10 Jahren schaffbar ist?
Ein Fachwechsel ist innerhalb der ersten 3 Fachsemester ohne größere Schwierigkeiten möglich. Jeder weitere Fachwechsel führt zu Schwierigkeiten, wobei der Fachwechsel an sich nicht strafbar ist, sondern der unerlaubte Aufenthalt der ggf. damit verbunden ist.

 

Gibt es eine neutrale Person, an die man sich wenden kann, wenn man Probleme mit der Verpflichtungserklärung hat?
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind alle neutral.

 

Was passiert, wenn man innerhalb von 1,5 Jahren zur Arbeitssuche keine Stelle findet?
Wenn man innerhalb von 1,5 Jahr nach Abschluss des Studiums keine passende Stelle findet, ist der Studierende zur Ausreise verpflichtet.

 

Was passiert, wenn man nach dem Studium nur einen Teilzeitjob findet?
Nichts, wenn man davon leben kann. Es ist allerdings fraglich, ob das Arbeitsamt einer Teilzeitbeschäftigung zustimmen wird.

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Was passiert, wenn man sich für einen Job beworben hat und es aber sehr lang dauert, bis man eine Antwort von dem Unternehmen erhält (so dass die Frist von 1,5 Jahren überschritten ist)?
Es sollte auf jeden Fall der Schriftverkehr hinsichtlich der Bewerbung vorgelegt werden.

 

Warum ist der Rücktritt von dem Jobsuche-Jahr nicht möglich (z.B. Bachelor - Jobsuche - Master)?
Der Rücktritt ist möglich, allerdings verliert man die Zeit, die man nach dem Bachelor verbraucht hat.

 

Was passiert, wenn man in Deutschland studiert hat, 2 Jahre gearbeitet hat und dann arbeitslos wird?
Es kommt darauf an, was in der Aufenthaltserlaubnis steht. Erlischt die Aufenthaltserlaubnis bei Beendigung der Tätigkeit, muß geprüft werden, ob evtl. die Auflage "Beschäftigung gestattet" in Betracht kommt. Hierzu muß man 4 Jahre studiert und mindestens 1 Jahr gearbeitet haben. Dann kann man sich einen anderen Job suchen. Wenn man aber nach max. 6 Monaten keinen gefunden hat, wäre der Aufenthalt auch zu beenden. Dies gilt natürlich auch wenn man die Auflage schon hat.

 

Ein bekannter Problemfall ist, dass der Arbeitgeber einen geeigneten Aufenthaltstitel verlangt, bevor er dem Studierenden einen Arbeitsvertrag ausstellt. Wiederum verlangen die Behörden den Arbeitsvertrag bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt wird. Was kann/wird in solchen Fällen gemacht/gemacht werden?
Der Arbeitgeber muß einen von beiden Partnern unterschriebenen Arbeitsvertrag ausstellen und damit kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dieser ist Prüfungsgundlage für Ausländerbehörde und Arbeitsagentur. Der Arbeitsvertrag sollte einen Passus enthalten, wonach der AV nur zustandekommt, wenn die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Dies wird üblicherweise so prakitziert. Wenn ein Arbeitgeber dies nicht will, kann er bei der entsprechenden Ausländerbehörde rückfragen. Will er dies auch nicht, so gibt es keine Lösung.

 

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