Doppelbesteuerung

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Um zu vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden, bestehen für eine Reihe von Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Bundesrepublik Deutschland. Darin sind die jeweiligen Modalitäten festgelegt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sowie dem Bundeszentralamt für Finanzen. Bitte prüfen Sie Ihre Möglichkeiten direkt mit den zuständigen Stellen bzw. Experten (Steuerberater etc.). Das Welcome Centre - Referat für Internationale Angelegenheiten kann dazu keine Auskünfte bzw. Beratung bieten!!

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