Rentenversicherung

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Falls Sie im Rahmen einer Voll- oder Teilzeitstelle (dazu zählen keine wissenschaftlichen Hilfkraftverträge!) an der Universität Erlangen-Nürnberg oder bei einem anderen Arbeitgeber angestellt sind, werden automatisch durch den Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt abgeführt. Vor Ihrer dauerhaften Rückkehr in Ihr Heimatland besteht allerdings die Möglichkeit eine Auszahlung der einbehaltenen Beiträge zu beantragen. Generelle Informationen zur Rentenversicherung, dem Antrag zur Rückerstattung sowie ein Verzeichnis der Beratungstellen vor Ort finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Das Welcome Centre - Referat für Internationale Angelegenheiten kann dazu keine Auskünfte bzw. Beratung bieten!!
Besonders möchten wir Sie auf die Informationsbroschüren "Arbeiten in Deutschland und im vertragslosen Ausland" sowie "Leben und Arbeiten in Europa" hinweisen.

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