Dauer des Praktikums in Deutschland
Ausländische Studierende dürfen in Deutschland fachbezogene Praktika von insgesamt einer Dauer von bis zu 12 Monaten machen. Diese 12 Monate müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können auch gesplittet über die gesamte Studiendauer verteilt werden. Für jedes einzelne Praktikum muss das Einvernehmen der ZAV eingeholt werden.
Verlängerung des Praktikums
Das Praktikum kann nur verlängert werden, wenn die Höchstdauer von 12 Monaten während der gesamten Studienzeit noch nicht ausgeschöpft wurde. Dies wird im Einzelfall geprüft. Für die Verlängerung muss ggf. ein Praktikumsplan eingereicht werden. Zusätzlich muss eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden, mit der der Studentenstatus während des ganzen Praktikumsaufenthaltes nachgewiesen wird.
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden. Verlängerungsanträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem Ablauf des Praktikums bei der ZAV eingereicht werden.
Terminverschiebung eines Praktikums
Eine Terminverschiebung eines bereits genehmigten Fachpraktikums ist möglich. Hierzu muss bei der ZAV ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Verschiebung wird nur dann zugelassen, wenn ein entsprechender Nachweis über die verspätete Einreise vorgelegt wird. Dies muss in Form einer Passkopie mit einem erkennbaren Einreise-Visum im Pass des zukünftigen Praktikanten oder der Meldebescheinigung erfolgen. Zusätzlich muss eine Praktikumsbescheinigung vorliegen, die für die Gesamtzeit des Praktikums den Studentenstatus nachweist.

