Lohnsteuerkarte
Falls Praktikanten an der FAU ein Praktikumsentgelt erhalten, müssen sie dafür beim Finanzamt ihres Wohnortes die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen und es der Personalabteilung der FAU (P3) einreichen.
Urlaubsanspruch
Bei Praktika, die in der Prüfungsordnung des eigenen Studienfaches vorgeschrieben sind (Pflichtpraktika) besteht kein Urlaubsanspruch, da das Studium im Vordergrund steht. Bei freiwilligen Praktika (die nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind) hat man Anspruch auf Urlaub, da hier die Arbeit im Vordergrund steht und man Anspruch auf Urlaub wie ein normaler Arbeitnehmer hat.

