Praktikantenvertrag - Incoming Praktikanten an der FAU

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Wenn man als Praktikant an die FAU kommt, sollte man unbedingt mit dem praktikumsgebenden Lehrstuhl bzw. Einrichtung einen Praktikantenvertrag abschließen.

Ein Praktikantenvertrag regelt nicht nur die Pflichten des Lehrstuhls und des Praktikanten, sondern über einen Praktikantenvertrag wird die Unfallversicherung des Praktikanten für die Zeit seines Aufenthaltes an der FAU gewährleistet.

Achtung: Bei Studierenden, die im Rahmen eines ERASMUS-Praktikumsprogramms, eines bestimmten DAAD-Programms oder von einer Partneruniversität der FAU kommen, kümmert sich das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) um die Ausstellung des Vertrags. Mit der Meldung des Praktikanten an das RIA wird automatisch der Prozess der Ausstellung des Praktikantenvertrags und ggf. der Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht für den Praktikanten eingeleitet.

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