Praktikumsvergütung
Falls für das Praktikum eine Vergütung gezahlt wird, lehnt sie sich an deutsche Bafög-Sätze an. D.h. den Praktikanten kann ein Betrag von höchstens derzeit 670 Euro Brutto monatlich gezahlt werden (Stand: November 2012). Wenn der Praktikant kleineres oder gar kein Entgelt für das Praktikum erhält, muss der ZAV bzw. der Botschaft bei der Beantragung vom Visum ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für den gesamten Aufenthalt in Deutschland eingereicht werden bzw. den Finanzierungsnachweis wird man bei der Beantragung des Visums für die Einreise nach Deutschland vorlegen müssen.
Ein Finanzierungsnachweis kann erbracht werden durch:
- Eine Bürgschaft/Verpflichtungserklärung eines Dritten (nicht vom Arbeitgeber) (ist auf dem Vordruck der ZAV einzureichen),
- Ein Stipendium,
- Eine Bestätigung der Bank/des Kreditinstitutes über Eigenkapital der/des Studierenden.
Achtung: Praktikantenentgelt reicht als Nachweis der Finanzierung nur dann aus, wenn es den Bafög-Satz von 670 Euro pro Monat erreicht.
Falls der Arbeitgeber dem Praktikanten z.B. Unterkunft und/oder Verpflegung zur Verfügung, kann dies in Höhe der geltenden Sätze nach der Sozialversicherungsentgeltordnung in Abzug angerechnet werden.
Wöchentliche Arbeitszeit
Für Praktikanten gilt an der FAU eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 40,01 Stunden. Wenn ein Praktikant weniger Stunden pro Woche arbeiten möchte, ist es auch möglich/erlaubt.

