Versicherung - Incoming Praktikanten an der FAU

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Krankenversicherung / Unfallversicherung / Haftpflichtversicherung / DAAD-Versicherungspaket / Rentenversicherung

 

Krankenversicherung

Ausländische Praktikanten sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Noch vor der Anreise nach Deutschland sollte sich der Praktikant bei der jeweiligen Krankenkasse entweder im Heimatland oder in Deutschland genau zu erkundigen, welche Versicherung man benötigt und welche Leistungen vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Es gibt sehr große Unterschiede.

Achtung: EU-Studierende, die ein Praktikumsentgelt unter 400 Euro pro Monat erhalten, müssen keine neue Versicherung in Deutschland abschließen, sondern können von ihrem Heimatland die blaue Versicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) mitbringen.

Unfallversicherung

In Deutschland sind Arbeitnehmer (somit auch Praktikanten) automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Diese Versicherung setzt aber voraus, dass ein Praktikantenvertrag zwischen dem Unternehmen (z.B. Universität) und dem Praktikanten abgeschlossen wurde. Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber gilt nur für Unfälle während der Arbeitszeit und für Unfälle auf dem direkten Weg zu/von Arbeitsplatz.

Achtung: Praktikanten der FAU, die mit der FAU einen Praktikantenvertrag abgeschlossen haben, sind über die Universität Erlangen-Nürnberg unfallversichert. Auch Unfälle auf Dienstreisen sind abgedeckt, wenn der Angestellte (Praktikant) für die Dienstreise eine Dienstreisegenehmigung erhalten hat.

Falls man während der Arbeit einen Unfall hatte, muss man diesen melden, um Ansprüche geltend zu machen. Man sollte sich unbedingt den Ort, die Zeit und den Unfallhergang etc. merken. Falls eine andere Person am Unfall schuld war, sollte man sich den Namen und Anschrift dieser Person aufschreiben und sich durch den Personalausweis die Identität bestätigen lassen. Man sollte auch unbedingt den Unfallverursacher nach seiner Versicherung fragen.

Formulare für die Unfallanzeige findet man hier.

Die Unfallanzeige muss in 3facher Ausführung vollständig ausgefüllt und von dem Vorgesetzen im/am Unternehmen/Lehrstuhl unterschrieben und an das Referat P1 der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet werden. Von dort aus erfolgt die Beteiligung des Personalrates und die Weiterleitung des Vorgangs an die Landesunfallkasse.

Unfallanzeigen sind zu richten an:
Universität Erlangen-Nürnberg
Referat P1
Schlossplatz 4, 91054 Erlangen.

Haftpflichtversicherung

Für Personen- und Sachschäden, die man verursacht, haftet man nach allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Missgeschicke, die sehr viel Geld kosten können, passieren schnell - man zerbricht versehentlich eine Glasscheibe, stößt eine Vase in einem Geschäft herunter oder verursacht als Fußgänger bzw. Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall. Wenn eine Person dabei verletzt wird, muss der Verursacher nicht nur für den materiellen Schaden aufkommen, sondern auch Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten und das Gehalt des Geschädigten zahlen.

Für solche Fälle wird es empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nach der Klärung der Umstände für die Kosten aufkommen könnte.

Man sollte sich im Internet über die Anbieter der Haftpflichtversicherungen informieren. Eine Übersicht zu den Anbietern ist hier zu finden.

Achtung: Für bestimmte Gruppen von Praktikanten, z.B. der medizinischen Fakultät, ist eine Berufshaftplicht obligatorisch.

DAAD-Versicherungspaket

Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Pflichtpraktikum absolvieren, können die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nutzen. Auch Praktikanten, die zwar ein freiwilliges Praktikum machen, das aber in Zusammenhang mit einer Partnerorganisation des DAAD steht, können dieses Versicherungspaket nutzen (z.B. IASTE, ERASMUS-Praktika etc.). Von dem Versicherungspaket sind Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum machen, ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Versicherung ab dem Tag der Einreise nach Deutschland abgeschlossen werden muss.

Weitere Informationen zu den Versicherungsbedingungen und Vertragsabschluss.

Rentenversicherung

Wenn dem Praktikanten Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden, können dieser frühestens ½ - 2 Jahre nach der Abreise ins Heimatland sich diese erstattet.
Ausnahmen bilden folgende Herkunftsländer: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Türkei und Tunesien.

Studierende aus EU-Ländern können sich zwar das Geld nicht erstatten lassen, können aber die Beiträge bei der Berechnung ihrer Altersrente geltend machen. D.h. man sollte alle Bescheinigungen über die ausgeübte Tätigkeit gut aufheben und dann bei dem Rentenamt im Heimatland geltend machen.

 

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