Visum - Incoming Praktikanten an der FAU

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Nicht-EU-Studierende

Staatsangehörige aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Studierende) benötigen für die Einreise nach Deutschland (zum Praktikum) ein Visum. Das Visum beantragt man rechtzeitig bei der Deutschen Botschaft bzw. Konsulat im Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes. Das Visum sollte man möglichst rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit i.d.R. 6-8 Wochen beträgt.

Achtung: Staatsangehörige bestimmter Länder können ohne ein Visum nach Deutschland einreisen und den notwendigen Aufenthaltstitel (falls der Aufenthalt in Deutschland mehr als 3 Monate geht) direkt in Deutschland beantragen. Welche es sind, siehe bitte hier.

Achtung: Man sollte beachten, dass für das Praktikum unterschiedliche Visa beantragt werden können ("Nationales" bzw. "Schengener" Visum). Welches Visum man am Besten beantragen soll, sollte man in der Deutschen Botschaft bzw. Konsulat erfragen. Denn das hängt auch davon ab, wie lange das Praktikum in Deutschland sein wird bzw. ob man es ggf. verlängern möchte. Man sollte auf keinen Fall mit einem Touristen-Visum zu einem Praktikum kommen.

Zur Beantragung des Visums wird man der Botschaft bzw. Konsulat verschiedene Unterlagen einreichen müssen. Diese werden sein z.B. Zustimmung der ZAV zum Praktikum, Finanzierungsnachweis etc. Welche Unterlagen genau man vorlegen muss, sollte man bei der entsprechenden Botschaft erfragen.

Informationen zu Deutschen Auslandsvertretungen

EU-Studierende

EU-Studierende reisen nach Deutschland ohne ein Visum ein und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen sie einen gültigen Pass. Außerdem werden sie nach der Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde des Wohnortes die neue Adresse anmelden müssen.

 

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