Alle genannten und zutreffenden Formalitäten müssen von allen Studierenden VOR DER ABREISE erledigt werden (in dieser Reihenfolge durchzuführen!!)
1. Certificate of Attendance
Sie erhalten per Post automatisch ein sogenanntes "Certificate of Attendance" durch das Referat für Internationale Angelegenheiten, das den Zeitraum bestätigt, an dem Sie hier studiert, d.h. Leistungen erbracht haben. Ferienzeiten werden nicht bestätigt! Das heisst, dass Ihr Certificate of Attendance das Enddatum 28./29 Februar bzw. 31. Juli erhalten wird. Wer nach diesem Datum noch da ist und ein entsprechend längeres Zeugnis braucht, muss sich persönlich beim Referat für Internationale Angelegenheiten melden.
Das Transcript of Records und das Certificate of Attendance werden von den meisten Heimatuniversitäten verlangt: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität vor Ihrer Abreise!
2. Exmatrikulation
Die Exmatrikulation müssen Sie persönlich in der Studentenkanzlei (Halbmondstr. 6, Raum Nr. 0.034 / 0.033, Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.30-12.00) in Erlangen durchführen. Nehmen Sie Ihr Studienbuch sowie Ihren Studentenausweis (FAU Card) mit.
Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie hier herunterladen.
3. Transcript of Records
Alle Informationen bezüglich des Transcripts of Records finden Sie hier.
4. Abmeldung bei der Stadt
Melden Sie sich beim Einwohnermedeamlt ihres Wohnortes ca. 1 Woche vor der Abreise ab:
- Stadt Erlangen , Rathaus, Bürgeramt, Rathausplatz 1, Erdgeschoss - Montag, Dienstag und Donnerstag von 08 Uhr bis 18 Uhr; Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr von 12:00 Uhr
- Landratsamt Erlangen-Höchstadt , Marktplatz 6, 91054 Erlangen
- Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg: Äußere Laufer Gasse 25 (Nähe Rathenauplatz) - Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Bürgeramt Fürth: Schwabacher Straße 170 - Montag von 07:30 Uhr bis 18 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12 Uhr
Beachten Sie: Läuft Ihre Aufenthaltserlaubnis aus und haben Sie sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet, dann gelten Sie weiterhin in Deutschland lebend, und zwar illegal. Daher müssen Sie sich unbedingt abmelden.
5. Krankenversicherung/Haftpflichtversicherung
Falls Sie bei einer Krankenkasse (AOK, TKK, DAK oder sonstige) Mitglied waren, zeigen Sie die Abmeldung Ihres Wohnortes vor und beenden Sie Ihren Mietgliedsvertrag. Beenden Sie auch Ihren Vertrag bei der Haftpflichtversicherung.
6. Wohnheim/Mietvertrag
Sie haben normalerweise einen Mietvertrag bis zum Semesterende, egal ob Sie vorher ausziehen oder nicht. Wenn Sie also früher abreisen, müssen Sie trotzdem für den Rest der Mietzeit zahlen! Entweder Sie lassen Ihr Konto geöffnet, so dass die Miete auch weiterhin abgebucht werden kann, oder Sie gehen direkt zur Kasse des Studentenwerks, zahlen die Miete für die folgenden Monate (ggf. März oder August/September) unter Angabe Ihrer Personennummer und der Monatsnamen.
Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem Hausmeister für die Abnahme des Zimmers und die Schlüsselübergabe. Putzen Sie vorher gründlich und beseitigen Sie alle Schäden, die Sie verursacht haben, damit Sie die Mietkaution zurück bekommen. Geben Sie dem Studentenwerk an, wohin die Kaution überwiesen werden soll. Die erfolgt normalerweise ca. 4-6 Wochen nach Mietvertragsende. Sie können ein Konto in Deutschland oder im Ausland angeben, von sich oder einer anderen Person.
Falls sie Elektrizität und Wasser von den Stadtwerken bezogen haben, lesen Sie den Zählerstand ab und gehen Sie zu den jeweiligen Institutionen, um sich abzumelden und die Gesamtrechnung zu begleichen.
Sonderfall: Sie haben einen Untermieter und sind bereits abgereist. Das heißt: der Vertrag läuft weiterhin auf Ihren Namen. Der Untermieter zahlt an Sie die Miete, aber SIE müssen weiterhin zahlen, d.h. ggf. Ihr Konto offen lassen. SIE sind die verantwortliche Person. Der Untermieter muss für Sie die Zimmerabnahme mit dem Hausmeister machen und benötigt dafür einen Vollmachtbrief von Ihnen. Ist das Zimmer nicht gut geputzt oder ist etwas kaputt, so ist dies IHR Risiko.
7. Bankkonto
Sie können Ihr Konto nur dann schließen, wenn Sie alle ausstehenden Zahlungen (Miete, Elektrizität, Handy/Telefon, Fitnessclub usw.) für die gesamte Vertragszeit abgewickelt haben. Entweder schliessen Sie das Konto persönlich vor der Abreise oder Sie teilen der Bank mit, wann genau das Konto geschlossen werden soll. Sie können dann z.B. aus dem Ausland die auf Ihrem Konto eingegangene Kaution mit Hilfe der Bankkarte abheben. Dennoch müssen Sie spätestens nach Erhalt der Kaution Ihr deutsches Konto endgültig schliessen: Ansonsten können Gebühren auf Sie zukommen!
8. Handy, Fitnessstudio, etc.
Vergessen Sie nicht, Ihre Handy-, Fitnessstudio- und andere Verträge zu kündigen!
Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise und hoffen, dass Sie eine schöne Zeit in Erlangen-Nürnberg hatten!

