Visum für die Einreise
Vor der Anreise nach Deutschland werden Studierende, die aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Ländern) kommen, für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen. Diesen muss man rechtzeitig bei der zuständigen Deutschen Diplomatischen Vertregung im Heimatland/Ausland beantragen. Man sollte sich möglichst frühzeitig bei den Botschaften und Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen man dem Antrag auf Erteilung vom Sichtvermerk (Visum) beilegen muss. Man sollte beachten, dass die Bearbeitung der Unterlagen 6-8 Wochen dauert.
Welche Unterlagen genau dem Antrag auf die Erteilung eines Visums eingereicht werden müssen, sollte man auf den Internetseiten der entsprechenden Botschaft/des Konsulats nachlesen.
ACHTUNG: Staatsangehörige bestimmter Länder können OHNE ein Visum nach Deutschland einreisen. Die Aufenthaltserlaubnis müssen sie nach der Einreise nach Deutschland beantragen.
Weitere Informationen siehe bitte hier.
Finanzierungsnachweis
Bei der Beantragung des Studentenvisums wird die deutsche Botschaft/Konsulat sich bei dem Interessenten erkundigen, ob man das Studium in Deutschland finanzieren kann. So muss man nachweisen, dass man dazu in der Lage ist.
Die Finanzierung des Studienaufenthaltes in Deutschland kann durch eine der folgenden drei Möglichkeiten nachgewiesen werden:
- Nachweis eines Stipendiums
Im Stipendiennachweis ist die Angabe der Dauer und Höhe des Stipendiums notwendig. - 2. Selbstfinanzierung
In diesem Fall muss ein Sparbuch (Sperrkonto) mit einem entsprechenden Guthaben vorgelegt werden, welches mit folgendem Sperrvermerk versehen ist: “gesperrt für Studium, monatlich dürfen nur 659,- € abgehoben werden“
Der geforderte Mindestbetrag ist 7.908,- € für die Verlängerung des Aufenthaltes für 12 Monate. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann entsprechend dem nachgewiesenem Guthaben verlängert (z.B. 7.908,- € für 12 Monate/ 11.862,- € für 18 Monate usw.) - Nachweis einer Verpflichtungserklärung (VE)
Die Verpflichtungserklärung muss im Original hier vorgelegt werden.
Das entsprechende Formblatt der Verpflichtungserklärung erhält der Verpflichtungsgeber entweder bei der Ausländerbehörde (bei in Deutschland lebenden Personen) oder bei der Deutschen Auslandsvertretung (bei im Ausland lebenden Personen). Vor Aushändigung der Verpflichtungserklärung muss von der Ausländerbehörde/Deutschen Auslandsvertretung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers geprüft werden. Hierfür muss ein Nachweis über das Nettoeinkommen (in Form der letzten 3 Gehaltsabrechnungen) und der Höhe der Miete (Vorlage eines Kontoauszuges mit der letzten Mietabbuchung) vorgelegt werden.

