Grundsätzliches
In Deutschland arbeiten viele Studierenden neben dem Studium. Auch ausländische Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten.
Es wird ein Unterschied zwischen den Studierenden aus den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Bulgarien und Rumänien) und den Nicht-EU-Ländern gemacht.
EU-Studierende (ausgenommen Bulgarien und Rumänien)
Studierende aus den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Bulgarien und Rumänien) und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sind faktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und können in Deutschland arbeiten. Sie müssen dabei beachten, dass sie während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. In der vorlesungsfreien Zeit gilt diese 20-Stunden-Regel nicht.
Nicht-EU-Studierende und Studierende aus Bulgarien und Rumänien
Studierende aus Bulgarien und Rumänien und den Nicht-EU-Ländern dürfen pro Jahr 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Zusätzlich darf man als studentische Hilfskraft in der Universität arbeiten. Wenn man mehr als die 120 ganzen oder 240 halben Tage pro Jahr arbeiten möchte, muss man dafür bei der zuständigen Stelle eine Arbeitserlaubnis beantragen (Ausländerbehörde oder Arbeitsamt). Die Arbeitserlaubnis wird nur dann vergeben, wenn dadurch das Studium nicht beeinträchtigt wird.
Achtung: Nehmen Sie die 120-Tages Regel ernst! Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studenten sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen.
Lohnsteuerkarte/Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug
Um arbeiten zu können, benötigen Sie eine Lohnsteuerkarte (LStK) bzw. eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug. Diese erhalten sie beim Finanzamt des Wohnortes, sobald Sie sich bei der Stadt angemeldet haben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
Jobsuche:
http://univis.uni-erlangen.de/ => bitte auf „Stellenangebote“ klicken und unter „Berufsgruppe“ „Studentische Hilfskräfte“ auswählen.
http://www.uni-erlangen.de/studium/career-service/

