Sprachkenntnisse
Unterrichtssprache an der Friedrich-Alexander-Universität ist grundsätzlich
Deutsch. Ohne gute Kenntnisse der deutschen Sprache ist ein erfolgreiches Studium
nicht möglich. Als Student/in in einem Austausch- oder Stipendienprogramm
müssen Sie zwar keine DSH-Prüfung / Testdaf / ZDAF vorweisen, der
Besitz ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau A2 im Europäischen Referenzrahmen, was der ABGESCHLOSSENEN GRUNDSTUFE entspricht) ist jedoch obligatorisch, sonst können Sie nicht zum Studium zugelassen werden. Ausreichende Kenntnisse
können durch Deutschzertifikate oder durch Zeugnisse von Sprachschulen
bzw. eines Deutsch-Sprachlehrers der Heimatuniversität nachgewiesen werden.
Bewerbung
Austausch- und Programmstudierende (DAAD, KAAD, LLP-ERASMUS, Robert-Bosch-Stiftung, Diakonisches Werk, Friedrich-Ebert-Stiftung, Rotary Club, CREPUC, Hanns-Seidel-Stiftung; Kontaktstipendiaten von Partneruniversitäten und sonstige Stipendiaten öffentlicher und privater Stiftungen sowie des Bayerischen Staatsministeriums) sollen circa fünf Monate vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung an das Referat für Internationale Angelegenheiten richten. Dieser Antrag erfolgt online. Der entsprechende Link wird Ihnen persönlich per E-Mail mitgeteilt, nachdem wir die Nominierung durch Ihre Heimatuniversität oder Ihren Stipendiengeber erhalten haben.
An der Universität Erlangen-Nürnberg sind die ausgedruckten Anträge sowie begleitenden Dokumente einzureichen spätestens bis zum:
- 15. Mai für das folgende Wintersemester sowie für das gesamte akademische Jahr
- 15. November für das folgende Sommersemester
Die Bewerber müssen den Online-Zulassungsantrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Danach müssen sie es als SCAN zusammen mit allen notwendigen Unterlagen PER EMAIL dem zuständigen Mitarbeiter senden.
Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:
- Kopie des Sekundarschulabschlusszeugnisses (z.B. Maturità; Titulo de Bachiller + Pruebas de Aptitud, GCE und GSEC; Baccalauréat, Apolirito, SAT-Score)
- Nachweis über ein bis zwei Jahre Studium im Heimatland (Transcript of Records). Kopien genügen, Originale sind nicht erforderlich. Eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache ist vorzulegen, insofern das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch ist.
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
- Bescheinigung über die Deutschkenntnisse (z.B. Nachweis durch einen Deutschlehrer)
- Bestätigung der Heimatuniversität (bzw. des Stipendiengebers) über die Nominierung als Programm/Austauschstudent
- Aktuelles Bild
Unvollständige Anträge werden nicht akzeptiert!
Die Bewerber/-innen werden spätestens nach Ablauf der Antragsfrist schriftlich benachrichtigt, ob sie zugelassen wurden oder nicht. Falls ja, erhalten sie mit dem Zulassungsschreiben Informationen über das Einschreibverfahren (Ort, Termine, etc.). Das Zulassungsschreiben ist unbedingt aufzubewahren, da es sowohl für die Beantragung eines Visums wie auch für die Immatrikulation vorgelegt werden muss. Eine Zulassung als Programm- oder Austauschstudierende kann nur für 1 oder 2 Semester gegeben werden.
DIE ZULASSUNG ERFOLGT NUR IM FACH, IN DEM DER KOOPERATIONSVERTRAG MIT IHRER HEIMATUNIVERSITÄT EXISTIERT!!!!
Studienbeiträge
Einige Hochschulverträge beinhalten den gegenseitigen Verzicht auf die Erhebung von Studienbeiträgen. Offizielle Austauschstudierende (nur ERASMUS, Direktaustausch, DAAD, CREPUC, Bayhost und Fulbright) sind von den Studienbeiträgen befreit und bezahlen nur 42€ Semesterbeitrag. Leider können Stipendiaten diverser Stiftungen, wie z.B. KAAD, Hans-Seidel-Stiftung, Suevia Pannonica, KAS, Lutherischer Weltbund und viele andere nicht von den Studienbeiträgen befreit werden! Sie müssen leider alle Gebühren entrichten (542€ pro Semester)! Bitte informieren Sie sich dazu bei den zuständigen Programmbetreuern.

