Häufig werden Fakultäts- oder Institutsmitglieder von ausländischen Hochschulen mit der Bitte um eine Partnerschaft kontaktiert bzw. bei Delegationsbesuchen vom Referat für Internationale Beziehungen mit eingebunden. Vor Abschluss eine Kooperationsvertrages sollte jedoch ein bestimmtes Procedere eingehalten werden.
Voraussetzung
- Ein fachlicher Kontakt zu einer potentiellen Partnerhochschule wurde hergestellt und scheint die Bedürfnisse des initiierenden Instituts oder der Fakultät zu befriedigen.
Ablauf
- Rückfrage beim Referat für Internationale Angelegenheiten, Dr. Perlick/ Tel. 24801, ob es formale Einwände gegen die neue Partnerhochschule gibt bzw. ob schon ein Kontakt existiert, der um die neuen Aktivitäten ergänzt werden könnte.
- Konkrete Vertragsverhandlungen erfolgen auf fachlicher Ebene. Es wird empfohlen, die Kollegen des eigenen Instituts oder gegebenenfalls der eigenen Fakultät in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
- Vertragsunterzeichnung:
- "Bilateral Erasmus Agreements" werden immer von Prof. Dr. Korbmacher als dem "Institutional coordinator" für LLP-Erasmus-Verträge unterzeichnet, auch wenn sie nur eine Fakultät oder einen Studiengang betreffen.
- Hochschulweite Verträge werden nach Prüfung durch das Referat für Internationale Angelegenheiten und Frau Kunnes (Justiziarin) vom Präsidenten unterzeichnet. Der damit verbundene organisatorische und öffentlichkeitswirksame Aufwand wird vom Referat für Internationale Angelegenheiten, Frau Dr. Perlick, koordiniert.
- Verträge, die nur auf eine Fakultät begrenzt sind, werden i.d.R. vom Dekan oder der Dekanin unterzeichnet.
- Eine Kopie jedweden Vertrags soll bitte dem Referat für Internationale Angelegenheiten vorgelegt werden: Aufnahme in die Datenbank, Infoverteiler landes-/ fachspezifisch, gegebenenfalls Berücksichtigung bei der Mittelvergabe.
Musterverträge
- Das Referat für Internationale Angelegenheiten stellt Musterverträge in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Falls nur ein "Bilateral Agreement" zum Zwecke der Antragstellung im LLP-Programm gewünscht wird, sollte eine Abstimmung der Inhalte über Frau Köndgen, Tel. 25788, erfolgen. (Gibt es schon eine Partnerschaft, was soll/kann im Agreement vereinbart werden? Laufzeit des Agreements?)

