Teilnahmevoraussetzungen | Förderbedingungen | Förderzeitraum | Förderleistungen | Antragstellung | Studium&Praktikum
Teilnahmebedingungen - WER kann gefördert werden?
- Gefördert werden können Sie als Studierender der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wenn Sie in einem Studiengang mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inkl. Promotion) immatrikuliert sind und einen studienrelevanten Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland planen.
- Neben deutschen Studierenden gilt dies auch für reguläre Studierende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit Staatsangehörigkeit eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes (EU- & EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein (inkl. Überseegebiete) und der Türkei sowie Bildungsinländer und als Flüchtlinge oder staatenlos anerkannte Studierende, die ein dauerhaftes Wohnrecht in Deutschland haben
- Im Gegensatz zum ERASMUS-Studienaufenthalt ist ein Auslandsaufenthalt für ein Praktikum bereits ab dem ersten Semester förderfähig. Wir empfehlen Ihnen jedoch zumindest ein Studienjahr vor Aufnahme des Auslandspraktikums an der FAU studiert zu haben.
- Als Studierender sollten Sie über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- oder Landessprache sowie über einen
- ausreichenden, im Ausland gültigen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) verfügen.
- Sie nehmen erstmals am Praktikumsförderungsprogramm der EU teil und erhalten keine zusätzliche Förderung Ihres Praktikumsaufenthaltes aus sonstigen EU-Mitteln. Eine vorherige Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms für ein Auslandsstudium ist erlaubt.
Förderbedingungen - WAS kann gefördert werden?
- Grundsätzlich sind sowohl Pflicht- als auch fakultative Praktika förderfähig.
- Das Praktikum ist studienrelevant bzw. von der FAU anerkannt.
- Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 3 Monate (91 Tage) und höchstens 12 Monate.
- Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum.
- Es können Praktika in Unternehmen, Organisationen, Universitäten/Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, pädagogischen Einrichtungen etc. der übrigen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei (inkl. der jeweiligen Überseegebiete) gefördert werden, sowie seit 01.06.2011 auch in der Schweiz und in Kroatien.
- Achtung: Eine Förderung von Praktika ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn diese bei europäischen Organisationen, bei Organisationen, die EU-Programme verwalten oder bei diplomatischen Vertretungen Ihres Herkunftslandes absolviert werden. Im Hinblick auf mögliche Ausnahmen überprüft das Referat für internationale Angelegenheiten gerne die Förderfähigkeit.
Förderzeitraum
Im Rahmen des ERASMUS-Programms 2012/13 sind Auslands-Praktika bis 30.09.2013 förderfähig. Letzter Antrittstermin für ein dreimonatiges Praktikum in diesem Zeitraum ist somit der 01.07.2013.
Förderleistungen
- Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (bis max. 400 EUR/Monat) unter Berücksichtigung von:
- Zielland und
- Individueller Praktikumsvergütung
- Mittelaufstockung für Menschen mit Behinderungen oder "special needs" (Alleinerziehende) - gesonderte Antragsstellung erforderlich
- kostenfreie Teilnahme an vorbereitenden interkulturellen Trainings im Rahmen des "Studium Internationale"
- ggf. kostenlose Teilnahme an EILC-Intensivsprachkursen im Ausland (i.d.R. einen Monat vor "lokalem" Semesterbeginn; gesonderte Bewerbung erforderlich)
- Achtung: keine Übernahme von Versicherungsbeiträgen
Beantragung der Förderung
- Sie organisieren eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz. Gerne steht Ihnen das Referat für Internationale Angelegenheiten dabei beratend zur Seite.
- Ihren Antrag auf Förderung eines ERASMUS-Praktikums reichen Sie beim Referat für Internationale Angelegenheiten ein. Bewerbungen im Zeitraum der aktuellen Förderperiode werden dort laufend entgegengenommen, können jedoch erst nach Zusage des Praktikumsplatzes (Arbeitsvertrag) und Vorliegen sämtlicher Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.
- Aufgrund der begrenzten Förderplätze empfiehlt sich eine frühzeitige Bewerbung, die Bewerbungsunterlagen sollten spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn im Referat für Internationale Angelegenheit vorliegen, um eine termingerechte Bearbeitung und ggf. rechtzeitige Auszahlung des Stipendiums zu gewährleisten.
- In begründeten Ausnahmefällen können Bewerbungsunterlagen bis kurz vor Beginn des Praktikums eingereicht werden, dadurch verzögert sich jedoch die Bearbeitung und ggf. die Auszahlung der ersten Förderrate.
- Eine Bewerbung ist rückwirkend bzw. nach Beginn des Praktikums nicht mehr möglich.
- Bewerbungsformulare sowie eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im Referat für Internationale Angelegenheiten.
- Anträge auf ERASMUS-Förderung werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Neben rechtzeitigem Eingang, sind Vollständigkeit und Kongruenz der Unterlagen sowie die persönliche Motivation des Bewerbers Kriterien für die Vergabe der Stipendien. Aufgrund der vermehrten Nachfrage einzelner Studiengänge, werden die für die Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel seit dem Hochschuljahr 2011/12 nach Fakultäten vergeben. Ist das Kontingent der betreffenden Fakultät zum Eingangszeitpunkt der Bewerbung bereits erschöpft, kann ein förderwürdiger Antrag eines Studierenden einer Fakultät durchaus noch zu einem späteren Zeitpunkt durch Restmittel anderer Fakultäten bewilligt werden.
Kombination von Studium und Praktikum im Ausland
Selbstverständlich haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit direkt im Anschluss an einen im Rahmen von ERASMUS geförderten Studienaufenthalt im Ausland dort noch ein Praktikum zu machen. Sollte Ihr Aufenthalt im betreffenden Land insgesamt 12 Monate nicht übersteigen, kann Ihre Förderung im Rahmen des ERASMUS-Studiums um die Dauer des Praktikums verlängert werden.

