Allgemeines zum Auslandsstudium

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Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Um Studienaufenthalte im Ausland nicht ungenutzt zu lassen, sollten im Ausland erbrachte Leistungen möglichst für das Studium an der FAU angerechnet werden. Dafür benötigen Sie ein sog. Transcript of Records (Notenspiegel) aus dem Ausland. Dieses wird Ihnen in der Regel automatisch ausgestellt und nach Ablegung der Prüfungen zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, haken Sie bitte im International Office oder bei den Student Services der ausländischen Hochschule nach.

Die Anrechenbarkeit ausländischer Studiennachweise hängt von der inhaltlichen (materiellen) Vergleichbarkeit zu deutschen Studienleistungen ab. Es wird daher stark empfohlen, vor Antritt eines Auslandsstudiums mit hiesigen Hochschullehrern über die Möglichkeiten einer Anrechnung zu sprechen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie über das Studienangebot Ihrer Gastuniversität aussagekräftige Unterlagen (Curriculum, Prüfungsform etc.) vorlegen.

Achtung: Für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfung abschließen (z.B. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Jura, etc.), sind die Landesprüfungsämter zuständig.

Die wichtigsten Infos zur Anerkennung (Ablauf, Ansprechpartner) finden Sie in unserem Infoblatt (Deutsch / Englisch)

Beachten Sie bitte außerdem die Zusatzinformationen der Fakultäten:

Bitte Beachten! Im Falle einer Anrechnung des Urlaubssemesters als Fachsemester aufgrund der Anerkernnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird keine rückwirkende Zahlung der Studienbeiträge für das Urlaubssemester verlangt.

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