Beurlaubung
Studierende, die im Rahmen ihres Studiums für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, können auf Antrag für das gewünschte Semester bzw. gleich für zwei aufeinander folgende Semester beurlaubt werden. Der Beurlaubungszeitraum muss innerhalb der Regelstudienzeit liegen. Der Auslandsaufenthalt darf kein integraler Bestandtteil des Studiums sein. Die zuständige Stelle an der FAU ist die Studentenkanzlei, die zu Ihrer Erleichterung die Beurlaubungsrichtlinien verfasst hat. Im Falle einer Beurlaubung werden Sie von der Zahlung der Studienbeiträge befreit! Der Studentenwerksbeitrag ist jedoch nach wie vor zu entrichten. Die Antragsunterlagen sind Antragformular, Studienbuch, Zulassungs- bzw. Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule (letzteres kann bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn nachgereicht werden).
Bitte beachten! Im Ausland erbrachte Studienleistungen können auch dann auf das Studium an der FAU angerechnet werden, wenn sie während eines Urlaubssemesters erbracht wurden.


