Allgemeines | Bewerbung | Pflichten | Ihr Engagement
Allgemeines zum ERASMUS-Studium
Teilnahmevoraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inkl. Promotion!) für die gesamte Dauer des Auslandsstudiums
- Abschluss des ersten Studienjahres bei Antritt des Auslandsaufenthaltes
- Ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache
- Kein vorheriger ERASMUS-Studienaufenhalt (eine vorherige oder spätere Teilnahme am ERASMUS-Praktikumsprogramms ist dagegen erlaubt!)
- Evtl. fakultätsinterne Voraussetzungen (bitte bei den jeweiligen ERASMUS-Koordinatoren erfragen)
Zielländer und Hochschulen
- Ca. 250 Hochschulen in allen EU und EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island), der Türkei, der Schweiz und Kroatien
- Grundsätzlich Aufenthalte nur an Hochschulen mit bilateralem ERASMUS-Abkommen im eigenen Fach. Unter Umständen auch “Fremdbewerbungen“ möglich (bitte direkt beim Programmbeauftragten des gewünschten Faches nachfragen)
- Aufenthalte nur an einer Partnerhochschule möglich
Dauer
- Mindestens 3 und maximal 12 Monate
- Im Zeitraum 01. Juni bis 30. September des Folgejahres (Achtung: ein Jahresaufenthalt kann nur im Winter- und anschließendem Sommersemester realisiert werden!)
Förderung
- Studiengebührenerlass an der Gasthochschule
- Monatliches Mobilitätszuschuss (kein Vollstipendium!) von ca. 120-180 Euro für die Zeit des tatsächlichen Aufenthaltes an der Gastuniversität (Auszahlung in zwei oder mehr Zuweisungen)
- Mittelaufstockung für Menschen mit Behinderungen oder "special needs" (studierende Eltern) - gesonderte Antragstellung notwendig
- Ggf. kostenlose Teilnahme an EILC-Intensivsprachkursen im Ausland (gesonderte Bewerbung notwenig)
- Ggf. kostenfreie Teilnahme an vorbereitenden interkulturellen Trainings an der FAU
- Erleichterte Anerkennung der Studienleistungen
- Betreuungsprogramm an den meisten Gasthochschulen (Achtung: bei Unterkunft meist keine Vermittlung, sondern nur Unterstützung bei der Suche)
- Achtung: keine Übernahme von Versicherungsbeiträgen!
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Häufig gestellten Fragen (FAQ)!
Bewerbung - so funktioniert's!
Schritt 1
Informieren Sie sich im Internet über die bestehenden ERASMUS-Kooperationen Ihres Fachs sowie auf den Universitätshomepages über deren Lernangebot, Unterrichtssprache, Betreuungseinrichtungen, usw. Konsultieren Sie hierfür auch die Internetseite Ihres Fachbereichs! Besuchen Sie wenn nötig einen Sprachkurs, um Sprachdefizite auszugleichen.
Abweichende nachfolgende Schritte für Studierende des Fachbereches Wirtschaftswissenschaften. Diese wenden sich an das Büro für Internationale Beziehungen.
Schritt 2
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem ERASMUS-Koordinator im Department! Gehen Sie vorbereitet in das Gespräch (erste Land- und Hochschulpräferenzen müssen bereits getroffen sein). Erfragen Sie die Bewerbungsmodalitäten (nötige Qualifikationen, Bewerbungstermine, einzureichende Unterlagen).
Schritt 3
Bei Interesse an Studienplätzen anderer Fachbereiche auch diese aufsuchen und die Möglichkeit einer "Fremdbewerbung" besprechen.
Schritt 4
Reichen Sie Ihre Bewerbung beim ERASMUS-Koordinator ein! Die Bewerbungstermine können je nach Fach stark varieren, liegen aber in der Regel zwischen Dezember und April für das darauffolgene Winter- und Sommersemester.
Schritt 5
Nach erfolgreicher Nominierung vom ERASMUS-Koordinator müssen Sie sich über die Anmeldemodalitäten der Partnerhochschule erkundigen (Anmeldetermine, einzureichende Unterlagen). Fragen Sie diesbezüglich Ihren ERASMUS-Koordinator, recherchieren Sie selbständig im Internet oder fragen Sie im Referat für Internationale Angelegenheiten nach.
Schritt 6
Melden Sie sich rechtzeitig an der Partnerhochschule an! Verpassen Sie die Anmeldefristen an der Partnerhochschule, kann keine Teilnahme am ERASMUS garantiert werden! Bleiben Sie auch nach der Anmeldung im Kontakt mit der Partnerhochschule, um Fragen zur Anreise, Unterkunft, Kurswahl, Orientierungswochen, Einschreibung, etc. zu klären. Lesen Sie Erfahrungsberichte im Internet, tauschen Sie sich
mit ehemaligen deutschen ERASMUS-Stipendiaten sowie ausländischen Gaststudenten aus
Schritt 7
Besprechen Sie Ihr Studienvorhaben und die Möglichkeiten zu Anerkennung von Studienleistungen mit Ihrem ERASMUS-Koordinator und dem zuständigen Prüfungsamt. Beantragen Sie ggf.rechtzeitig Auslands-BAföG beim zuständigen BAföG-Amt bzw. Beurlaubung bei der Studentenkanzlei. Bescheinigungen über die Teilnahme am Programm und die Höhe des ERASMUS-Stipendiums können auf Nachfrage vom Referat für Internationale Angelegenheiten erstellt werden.
Schritt 8
Beachten Sie Ihre Pflichten als ERASMUS-Stipendiaten und reichen die zur Programmteilnahme nötigen Unterlagen ein (siehe weiter unten).
Schritt 9
Ist die Bestehende Kranken- und Haftpflichtversichrung ausreichend? Sind Schutzimpfungen nötig? Internationalen Studentenausweis besorgen! Packen! Abflug! Viel Spaß!
Schritt 10
Und nicht vergessen: als ERASMUS-Stipendiaten haben Sie auch nach Ihrer Abreise sowie nach der Rückkehr gewisse Mitpflichten (siehe weiter unten).
Pflichten der ERASMUS-Stipendiaten
Als ERASMUS-Stipendiaten haben Sie gewiße Mitwirklungspflichten. Werden diese nicht erfült, kann das ERASMUS-Stipendium nicht ausgezahlt werden. Sie müssen vor der Abreise, zu Beginn des Auslandsaufenthaltes und nach Ihrer Rückkehr bestimmte Unterlagen im Referat für Internationale Angelegenheiten abgeben. Die Vorlagen werden Ihnen rechtzeitig vom Referat zugeschickt bzw. sind im Download-Bereich zu finden. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht zu den Dokumenten aus dem Vorjahr.
Vor der Abreise
- Online-Datenerfassung - sobald Ihre Nominierung dem Referat für Internationale Angelgenheiten vorliegt, bekommen Sie per E-Mail einen Link, unter dem Sie sich registrieren und Ihre Daten eingeben müssen. Dort werden u. a. Ihre persönlichen Daten, eine aktuell gültige und regelmäßig benutzte E-Mail-Adresse, den voraussichtlichen Zeitraum des Auslandsstudiums sowie die Bankverbindung in Deutschland anzugeben, die für die Überweisung des Stipendiums benötigt wird.
- Annahmeerklärung - damit bestätigen Sie die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Studenten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften geben die Annahmeerklärung im Büro für Internationale Beziehungen, alle anderen im Referat für Internationale Angelegenheiten.
- Immatrikulationsbescheinigung(en) der FAU als Nachweis, dass Sie während des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben (auch beurlaubte Studenten sind immatrikuliert!)
Zu Beginn des Aufenthaltes
- Learning Agreement (Studienvertrag) - Auflistung Ihres Studienprogramms an der Gasthochschule (Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Sprachkurse etc.). Das Learning Agreement kann schon vor der Abreise oder in den ersten 1-2 Wochen nach Ankunft ausgefüllt und eingereicht werden. Es muss von Ihrem hiesigen ERASMUS-Koordinator und der Gasthochschule unterschrieben sein. Falls sich Ihr Studienvorhaben ändert, müssen Sie auf dem Vertragsformular in der Rubrik „changes“ Änderungen vornehmen und diese sowohl von Ihrem Erlanger Programmbeauftragten als auch vom Programmbeauftragten der Partnerfakultät erneut unterzeichnen lassen. Die normale Arbeitsbelastung beträgt 30 ECTS/Semester. Orientieren Sie sich bei Ihrer Kurswahl an diese Vorgabe.
- Registration Acknowledgement (von Ihrer Gasthochschule ausgefüllte Immatrikulationsbestätigung) - darin bescheinigt die Gasthochschule, d.h. das International Office, das Registration Office oder Ihr doriter ERASMUS-Koordinator, das Einschreibedatum sowie die vorläufige Dauer des Studienaufenthalts.
Erst wenn Annahmeerklärung, Immatrikulationsbescheinigung, Learning Agreement und Registration Acknowledgement im Referat für Internationale Angelegenheiten eingegangen sind, kann die erste Stipendienzuweisung auf Ihr deutsches Bankkonto erfolgen. In Form einer Einmalzahlung erhalten Sie für die vorgesehene Dauer Ihres Studienaufenthalts einen vorläufigen Abschlagsbetrag.
Während des Aufenthaltes
- Zweites Learning Agreement – Wenn Sie einen Jahresaufenthalt absolvieren und zu Beginn des Auslandsjahrs ein Learning Agreement nur für das erste Semester eingereicht haben, müssen Sie zu Beginn des zweiten Semesters ein weiteres Learning Agreement einreichen. Für dieses gelten die gleichen Bestimmungen wie beim ersten Dokument.
- Zweite Immatrikulationsbescheinigung - Wenn Sie einen Jahresaufenthalt absolvieren und zu Beginn des Auslandsjahrs eine Immatrikulationsbescheinigung nur für das erste Semester eingereicht haben, müssen Sie zu Beginn des zweiten Semesters eine weitere einreichen.
Nach der Rückkehr
- Exmatriculation Acknowledgement (Exmatrikulationsbescheinigung). Diese von der Gasthochschule ausgefertigte Bestätigung über die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts ist unmittelbar nach Beendigung Ihres Studienaufenthalts (max. 3 Wochen später!) einzureichen.
- Abschlussfragebogen - dieses Formular zum Ankreuzen muss ebenfalls binnen drei Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes erstellt und eingereicht werden.
- Erfahrungsbericht - dieser mindestens 2 Seiten betragender Erfahrungbsericht muss ebenfalls binnen drei Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes abgegeben werden.
- Notenbescheinigung (Transcript of Records, Relevé des Notes, Expediente Académico) über die im Ausland belegten Kurse. Diese wird - unabhängig davon, ob Sie Leistungen anerkennen lassen wollen - für den Abschlussbericht an die Europäische Union benötigt! Sie kann später nachgereicht werden bzw. wird in einigen Fällen von der Partnerhochschule postalisch an das Referat für Internationale Angelegenheiten zugeschickt. Dabei gilt es zu beachten, dass beim Einreichen von Bescheinigungen mit weniger als 10 erworbenen ECTS/Semester das bereits ausgezahlte ERASMUS-Stipendium zurückgefordert werden muss (d.h. Mindestvoraussetzung ist 10 erworbene ECTS/Semester oder 7 erworbene ECTS/Trimester)!
Erst wenn Exmatrikulationsbescheinigung, Abschlussfragenbogen, Erfahrungsbericht und Notenbescheinigung von allen ERASMUS-Studierenden des aktuellen akademischen Jahres im Referat für Internationale Angelegenheiten eingegangen sind, kann die zweite Stipendienzuweisung auf Ihr deutsches Bankkonto erfolgen. In Form einer erneuten Einmalzahlung erhalten Sie für die tatsächliche Dauer Ihres Studienaufenthalts einen zusätzlichen Betrag.
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