Benannt nach dem US-amerikanischen Senator James W. Fulbirght, auf dessen Gesetzesentwurf die Einrichtung des Programms zurückgeht, fördert das Fulbright-Programm den bilateralen Austausch durch Stipendien an Studenten und Akademiker für weiterführende Universitätsstudien und Forschungsaufenthalte in den USA. Anders als andere Stipendien ist das Ziel des Programms nicht nur die Förderung akademischer Leistungen, sondern auch der kulturelle Austausch und das gegenseitige Verständnis. Seit seiner Entstehung im Jahr 1952 hat das Programm mehr als 40.000 Amerikaner und Deutsche gefördert. Das besondere Merkmal des Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Programms ist der Studentenaustausch, der sich an deutsche Studierende und Graduierte aller Fachbereiche richtet.
Die Fulbright Kommission vergibt Jahres- und Masterstipendien zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA. Jahresstipendien: die Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule im Bereich der Graduate Studies eingeschrieben. Masterstipendien: die Stipendiaten können ein vollständiges Master-Studiums (bis zu 2 Jahre) in den USA absolvieren. Zur Ergänzung ihres Studienaufenthaltes können die StipendiatInnen auch ein selbstarrangiertes und selbstfinanziertes Praktikum an das Stipendium anschließen. Zu den Förderlsitungen gehören: Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Jahresstipendien bis zu $21.500, bei Masterstipendien bis zu $30.400 (gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich); wenn erwünscht Studienplatzvermittlung durch die Fulbright-Kommission; Transatlantische Reisekosten; Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc); Kranken-/Unfallversicherung; Betreuung durch die Fulbright-Kommission und das Institute of International Education (IIE); Teilnahme an Vorbereitungstagung; Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA. An der Universität Erlangen-Nürnberg werden die Jahres- und Masterstipendien einmal jährlich über das Referat für Internationale Angelegenheiten ausgeschrieben. Die Ausschreibung bezieht sich auf eine Studienförderung, die jeweils mit dem amerikanischen Herbstsemester des folgenden Kalenderjahres beginnt. Die Bewerbung für USA Studienaufenthalte im Jahr 2013/14 ist seit dem 3. Juli 2012 abgeshlossen. Die nächste Bewerbungsdeadline für Aufenthalte im Jahr 2014/15 folgt voraussichtlich im Juni/Juli 2013 sein.
Weiterhin vergibt die Fulbright Kommission Reisestipendien. Diese richten sich an deutsche Studierende der Universität Erlangen-Nürnberg, die ihren Aufenthalt in den USA über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme arrangieren und (teil-) finanzieren. Die Reisestipendien sind für die Durchführung von Studienvorhaben an amerikanischen Hochschulen in den USA bestimmt. Sie fördern 1-2-semestrige Studienaufenthalte, die mit dem amerikanischen Fall Term beginnen.. Die Ausschreibung und Bewerbung für die Reisestipendien läuft an der Universität Erlangen-Nürnberg ebenfalls einmal jährlich über das Referat für Internationale Angelegenheiten. Bewerbungsfrist ist i.d.R. Mitte Januar für das darauffolgende Akademische Jahr. Aktuelle Ausschreibung für 2013/14.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fulbright-Kommission.
Ansprechpartner im Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität Erlangen-Nürnberg:
Annemarie Döpper, M.A.
Schlossplatz 3/ Zi. 1.027
Tel. 09131-85 25798
E-Mail: annemarie.doepper@fau.de
Sprechzeit: Mo - Fr: 8:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Vertrauensdozenten an der Universität Erlangen-Nürnberg:
Prof. Dr. Heike Paul
Lehrstuhl für Amerikanistik, insbesondere nordamerikanische Literatur- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Andreas Falke
Lehrstuhl für Auslandswissenschaft (Englischsprachige Kulturen mit dem Schwerpunkt Wirtschafts - und Sozialordnung)

