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Unterkunft, Visum, Versicherungsschutz

Unterkunft | Visum | Versicherungsschutz

Unterkunft

Um die Beschaffung der Unterkunft sollten Sie sich frühzeitig kümmern, da die Suche oft sehr zeitaufwändig ist und gerade in Studentenwohnheimen oft nur eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung steht.

Wenn Sie über Partnerschaften der Universität Erlangen-Nürnberg reisen, wird Ihnen die ausländische Partnerhochschule in der Regel Informationen für die Wohnungssuche zukommen lassen oder Ihnen sogar einen Platz im Wohnheim anbieten. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen - Eigeninitiative ist gefragt!

Das Spektrum der Unterkunftsmöglichkeiten entspricht dem, was auch hierzulande angeboten wird (Unterbringung in einer Familie, WG-Zimmer, Wohnheimplatz, eigene Wohnung etc.). Einige Unterschiede gibt es allerdings nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Standards.

Einige Internetseiten, die Ihnen bei der Suche helfen können:

Visum

Je nach Land, Art und Dauer Ihres Aufenthaltes benötigen Sie ggf. ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis und/oder eine Arbeitserlaubnis. Als Auslandsstudent reisen Sie nicht als Tourist ein - vereinfachte touristische Einreisebedingungen gelten für Studierende nicht!

Auf keinen Fall sollten Sie die Beantragungszeit unterschätzen, die in manchen Fällen mehrere Monate beträgt. In einigen Ländern ist der Nachweis von Imfpungen bzw. der Nachweis eines HIV-Tests verpflichtend für die Einreise - auch hier sollte der Zeitfaktor nicht unterschätzt werden.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind häufig nicht nur von Land zu Land recht unterscheidlich, sondern können sich auch in einem und demselben Land rasch ändern. Es empfiehlt sich, den aktuellen Stand der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen über die Botschaften der entsprechenden Länder in Erfahrung zu bringen. Da die Hotlines der Botschaften oft recht teuer sind, sollte zuerst über das Internet recherchiert werden.

Versicherungsschutz

Setzen Sie sich vor der Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen des Versicherungsschutzes zu erkunden. Das betrifft die grundsätzliche Frage, ob ein Versicherungsschutz im betreffenden Land besteht und wenn ja, welche Leistungen dieser umfasst.

Infoblatt zum Thema "Krankenversicherung im Ausland"

In allen EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gilt seit 1. Januar 2006 die "European Health Insurance Card (EHIC)". Sie ersetzt unter anderem den Auslandskrankenschein (E 111), gilt aber (entgegen des bisherigen Auslandskrankenscheins) nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitssuche, Studium) und nur für notwendige medizinische Leistungen. Eine EHIC erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie bereits im Besitz einer EHIC sind, erkennen Sie an den EU-Sternchen auf der Rückseite ihrer normalen Krankenversicherungskarte. Sollten Sie privat versichert sein, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Kasse konsultieren, welche Leistungen im europäischen Ausland übernommen werden.

Vor allem außerhalb der Europäischen Union wird der Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Bitte achten Sie auch auf die Vorgaben der ausländischen Hochschule (in einigen Fällen müssen hochschuleigene Versicherungen abgeschlossen werden)!

Auf jeden Fall ist es ratsam, vor Beginn der Reise eine Vorsorgeuntersuchung, z.B. beim Zahnarzt, machen zu lassen und den Hausarzt beim Zusammenstellen einer Reiseapotheke um Hilfe zu bitten.

Wer über den DAAD oder einem seiner Partner vermittelt und gefördert wird, kann sich im Rahmen eines Gruppenvertrages über den DAAD versichern lassen, der neben der Krankenversicherung auch Unfall-, Haftpflicht und Reisegepäckversicherung umfasst. Allerdings bieten auch andere Versicherungsunternehmen solche Kombi-Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an.

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